Allgemeiner Arbeitsmarkt - Rede Finke
Rede des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen, Karl Finke, anlässlich der Fachtagung am 22. Mai 2003 in Hannover
Die neue Geschäftspolitik der Bundesanstalt für Arbeit
Kurskorrektur oder Richtungswechsel zu Lasten der Förderung benachteiligter und behinderter Menschen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Mosen,
sehr geehrter Herr Tanzer,
ich freue mich, Sie alle zu der heutigen Fachtagung begrüßen zu können. Durch Ihre Anwesenheit und Ihr Engagement wird dokumentiert, dass benachteiligte und behinderte Menschen sich aktiv für ihre Perspektiven auf Qualifizierung, Beschäftigung und Arbeit einsetzen. Es freut mich auch, dass der erste Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen, Herr Günter Mosen, sowie Herr Michael Tanzer vom Landesarbeitsamt uns den derzeitigen Stand vortragen und erste Orientierungen geben. In einer Podiumsrunde werden sowohl Experten unterschiedlicher Verbände und Einrichtungen sowie behinderte Menschen selbst ihre Erfahrungen und Forderungen einbringen. Angewiesen sind wir jedoch auf Ihren Sachverstand, die Anregungen, Erfahrungen und konkreten Vorschläge aller Anwesenden, die hier im wahrsten Sinne des Wortes „Experten in eigener Sache“ sind.
"Unser Gerster ist das Beste“, wirbt ein Bäcker hier in Hannover für sein Brot. Was uns der Gerster aus Nürnberg allerdings zurzeit einbrockt, schmeckt uns Behinderten überhaupt nicht. Wir alle haben in den vergangenen Monaten den Medien entnehmen können: Die Bundesanstalt für Arbeit verändert ihre Geschäftspolitik mit schwerwiegenden Folgen für benachteiligte und behinderte Menschen. Sie fühlt sich nur noch zuständig für den Personenkreis, der im engeren Sinne zur so genannten Versichertengemeinschaft gehört. Dies sind alle Personen, die bereits so lange im Beschäftigungssystem tätig waren, dass sie einen eigenen Arbeitslosengeldanspruch erworben haben. Von diesen sollen jedoch dann auch vorrangig diejenigen gefördert werden, die hohe Arbeitslosengeldansprüche haben und diejenigen mit geringen Ansprüchen nachrangig versorgt werden. Fördermaßnahmen für die Abgänger der Sonderschule L wurden grundsätzlich in Frage gestellt. Ein Beginn neuer Maßnahmen sollte bis mindestens zum 01.09. d. J. hinausgezögert werden. Die entsprechende Haushaltsposition, Förderung beruflicher Weiterbildung, wurde um 10 % gekürzt. Dies, obwohl erhebliche Mittel aus der Kampagne des vergangenen Jahres für 2003 bereits gebunden und neue personalwirtschaftliche Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit aus diesem Titel zu finanzieren sind. Nach Einschätzung des VdS - Fachverband für Behindertenpädagogik, dessen Vertreter, Herr Packheise, auch an der Podiumsdiskussion teilnimmt, sind hiervon bundesweit knapp 100.000 Jugendliche pro Jahr betroffen, also 7.000 bis 8.000 für Niedersachsen. Auch gesetzlich verankerte Ansprüche für den zurzeit in der Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigten Personenkreis drohen gekürzt zu werden. Erwogen wurde, den Berufsbildungsbereich von zwei Jahren auf ein Jahr zu kürzen und den 10-prozentigen Investitionszuschuss bei Werkstattneubauten zu streichen. Dies sind nur einige Punkte, die deutlich machen, dass bei einer Fortsetzung einer derartigen Arbeitsmarktpolitik den Personen, die auf gesellschaftliche Förderung angewiesen sind, durch politisches Handeln ihre Perspektive auf Arbeit und Beschäftigung genommen wird. Grundlage dieses Richtungswechsels und der Verabschiedung zumindest eines Teils aktiver Arbeitsmarktpolitik ist die autonome Entscheidung des neuen Vorstandes der Bundesanstalt für Arbeit, künftig ohne einen Bundeszuschuss auszukommen. Bei dieser arbeitsmarktpolitischen Kostenvollbremsung würden benachteiligte Jugendliche und behinderte Menschen gesellschaftlich unabgesichert im arbeitsmarktlichen Straßengraben landen. Der Arbeits- und Beschäftigungsbus würde ohne sie weiterfahren. In einer Zeit größter Probleme auf dem Ausbildungsstellenmarkt benachteiligten und behinderten Jugendlichen ihre Qualifikationsmöglichkeiten zu nehmen, wäre ein schwerer Schlag gegen den gesellschaftlichen Grundkonsens der Bundesrepublik Deutschland. Diese Form von Moderne kann von uns nur als gesellschaftlich gewollte Ellenbogenpolitik auf dem Rücken von Personen bezeichnet werden, die auf gesellschaftliche Unterstützung angewiesen sind.
Aufgrund breiter Proteste behinderter Menschen, von Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden, aber auch Dank der Unterstützung der Medien und vieler sozialverantwortlicher Politiker hat der Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit seine Position jetzt revidiert. Der Protest von mehreren hundert Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen am 5. Mai d. J. - dem Aktionstag für die Gleichstellung behinderter Menschen - vor dem Gebäude der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg war ein wesentliches Signal hierbei. Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern dieser Aktion nochmals meinen Dank. Führende Politiker in Deutschland einschließlich des Bundeskanzlers haben sich inzwischen für die Fortführung der Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten benachteiligter und behinderter Jugendlicher ausgesprochen. Jetzt ist auch klar: Die Bundesanstalt für Arbeit hat eine Kurskorrektur zugunsten benachteiligter und behinderter Menschen vorgenommen. Die Ankündigung des Vorstandsvorsitzenden, auf einen Bundeszuschuss zu verzichten, konnte insbesondere aufgrund der zunehmenden Arbeitslosigkeit nicht eingehalten werden. Sie erhält mit ca. 10,5 Milliarden Euro den größten Zuschuss ihrer Geschichte. In der vergangenen Woche wurden auch erhebliche Mittel bewilligt, damit die Arbeitsämter bereits vor dem 01.09.2003 mit neuen Maßnahmen beginnen können und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.
Sind jetzt unsere Ziele erreicht? Ein erster Erfolg ist dies ohne Frage, für uns jedoch erst ein Etappensieg. Denjenigen, die eine Verdrängung benachteiligter und behinderter Jugendlicher aus Qualifizierung, Arbeit und Beschäftigung immer noch im Kopf führen, sind noch nicht eindeutig die sozialen und ethischen Schranken aufgezeigt. Benachteiligte und behinderte Jugendliche brauchen die klare gesellschaftliche Entscheidung, dass Staat und Gesellschaft eine Gewährleistungspflicht für ihre Qualifizierung und Beschäftigung haben und dies auch ohne zeitliche Brüche sicherstellen. Hier sind Betriebe gefordert, sich im Rahmen der dualen Ausbildung verstärkt der Qualifizierung benachteiligter und behinderter Jugendlicher zu öffnen. Aber insbesondere die Bundesanstalt für Arbeit muss in Kooperation mit Bund, Land und Kommunen ihr Netz entsprechend ausbauen und Initiativen zu einer optimalen Förderung behinderter und benachteiligter Menschen, die sich an den individuellen Möglichkeiten orientiert, initiieren und durchführen. Gerade benachteiligten Jugendlichen darf nach dem Verlassen der Schule nicht signalisiert werden, dass die Gesellschaft sie nicht braucht, sie mit 16 oder 20 Jahren von ihren Lebensperspektiven schon zum alten Eisen gehören. Gerade die ca. 100.000 Jugendlichen, die jährlich die Schulen ohne einen Hauptschulabschluss oder mit einem Hauptschulabschluss an einer Sonderschule L verlassen, können mit optimaler Förderung ein eigenständiges Leben führen und ein positives Verhältnis zu unserer Gesellschaft entwickeln. Diese so genannten "Baum- und Borkekinder", die bei gesellschaftlicher Förderung an den Stamm von Arbeit und Beschäftigung herankommen, aber ohne Unterstützung durchrauschen und im sozialen Abseits und kriminalitätsbedroht bereits im Jugendalter eine negative Perspektive haben, sind auf den gesellschaftlichen Halt und entsprechende Förderung angewiesen.
Nicht Besten- und Eliteförderung, sondern: „Das Maß gelebter Demokratie bemisst sich daran, wie sich die Gesellschaft gegenüber ihren benachteiligten und behinderten Menschen verhält.“ Dieses Zitat von Altbundespräsident von Weizsäcker ist eine wichtige Orientierung eines demokratischen Gemeinwesens. Hieran wollen wir mitwirken und einen Beitrag zum Erhalt des sozialen Gleichgewichts in Deutschland leisten.
"Unser Gerster ist das Beste!“ Damit der hannoversche Bäcker Recht behält, sollte man in Nürnberg zukünftig auf Schnellbackverfahren auf Kosten von benachteiligten und behinderten Menschen verzichten.


