Allgemeiner Arbeitsmarkt - Hannoveraner Erklärung
Hannoveraner Erklärung
Der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen Karl Finke, der erste Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Günter Mosen sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachtagung "Die neue Geschäftspolitik der Bundesanstalt für Arbeit" Kurskorrektur oder Richtungswechsel zu Lasten der Förderung benachteiligter und behinderter Menschen ? am 22.05.2003 in Hannover zu den Auswirkungen der neuen Arbeitsmarktpolitik der Bundesanstalt für Arbeit erklären:
Kein Zündeln am Sozialstaat, kein Verdrängen benachteiligter und behinderter Menschen aus Arbeit, Beschäftigung und Qualifizierung.
Soziale und ethische Dämme sind die Grundlagen eines demokratischen Gemeinwesens. Für benachteiligte und behinderte Menschen, hat der ehemalige Bundespräsident von Weizsäcker dies wie folgt beschrieben:
"Das Maß gelebter Demokratie bemisst sich daran, wie sich die Gesellschaft gegenüber ihren benachteiligten und behinderten Menschen verhält."
Diese an dem Wohl aller Bürgerinnen und Bürger orientierte Grundüberzeugung droht jetzt in Frage gestellt zu werden. Allen Anwesenden ist bewusst, dass veränderte wirtschaftliche und finanzielle Bedingungen auch neue soziale Antworten erfordern. Der Sozialstaat, eine einbeziehende Gesellschaftspolitik für alle Bürgerinnen und Bürger zu gestalten, darf jedoch nicht in Frage gestellt werden. Es wird daher gefordert:
- Eine aktive Arbeitsmarktpolitik, die sich an den individuellen Qualifizierungsmöglichkeiten orientiert und ihnen eine langfristig angelegte und optimale Förderung sichert, muss erhalten bleiben.
- Die berufliche Förderung und Eingliederung benachteiligter Jugendlicher durch die Bundesanstalt für Arbeit muss dauerhaft gewährleistet sein. Die Mittel hierfür müssen als vorrangige gesellschaftliche Aufgabe unabhängig davon, wer die Mittel zur Verfügung stellt, gesichert sein.
- Die berufliche Qualifizierung so genannter geistig behinderter Menschen und anderer Personen, die zurzeit überwiegend in Werkstätten für behinderte Menschen qualifiziert werden, darf weder verkürzt noch in Frage gestellt werden. Durch ergänzende Qualifizierungen sind Brücken zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu bauen und initiativ von der Arbeitsverwaltung zu gestalten.
- Der gesellschaftlich positiv belegte Begriff von Reformen für die Gestaltung zukunftsfähiger Konzepte darf nicht dafür verwendet werden, um soziale Kürzungen oder Sozialabbau zu verschleiern.
- Der Verzicht auf 600 bis 800 Mio. Euro durch das Hinausschieben der Wiedereinführung der gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungsquote von 5 auf 6 % darf nicht zu Lasten benachteiligter und behinderter Menschen erfolgen. Sie ist nur hinnehmbar, wenn sie die berufliche Situation behinderter Menschen dauerhaft deutlich verbessert. Hier wird einerseits auf gesetzlich verankerte finanzielle Ressourcen verzichtet, den behinderten Jugendlichen drohen andererseits massive Kürzungen.
Zentraler Indikator für die Akzeptanz in einer Arbeitsgesellschaft ist die Teilhabe in Arbeit, Qualifizierung und Beschäftigung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung fordern daher die Realisierung der Arbeits-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsansprüche für behinderte Menschen und eine entsprechende Gewährleistungsgarantie für benachteiligte Jugendliche. Statt drohende Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt muss gerade benachteiligten und behinderten Jugendlichen eine positive Arbeits- und Lebensperspektive eröffnet werden.


