Tätigkeitsbericht 2009 - 06 Arbeitsmarkt im Visier
06 Arbeitsmarkt im Visier
Berufliche Eingliederung als wesentlicher Bestandteil der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Berufliche Eingliederung ist ein wesentlicher Bestandteil der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
So lange die nichtbehinderten Menschen in ihrem Leben Menschen mit Behinderungen nicht kennen lernen, so lange ist die berufliche Eingliederung weiterhin ein Problem und wird die berufliche Teilhabe nur unzureichend gelingen.
Was bedeutet Teilhabe im beruflichen Bereich? Der DGB definiert: Die Integration in das Erwerbsleben ist für Menschen mit Behinderung eine wichtige Vorraussetzung, um am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Deshalb soll die Erwerbsfähigkeit behinderter Menschen laut Gesetz hergestellt oder wieder hergestellt werden“ (DGB 2009).
Teilhabe am Arbeitsleben bietet u. a. die Chance, dass behinderte Menschen ihr eignes Wissen und Können dadurch verbessern, dass sie vom „Modell Nichtbehinderter“ lernen.
„Teilhabe auf dem ersten Arbeitsmarkt bedeutet ... die Kooperation mit Jugendlichen und Erwachsenen ohne Behinderungen. Ihr berufliches Können, aber auch ihre sprachlichen und sozialen Kompetenzen bieten bessere Modelle für die eigene Entwicklung, als dies bei Mitschülern oder Kolleginnen mit ähnlichen Behinderungen oder anderen Einschränkungen der Fall ist“ (PODLESCH 2008).
Dabei wird oft außer Acht gelassen, dass auch nichtbehinderte Menschen von den behinderten Kolleginnen und Kollegen lernen können.
Eine sehr umfassende Definition enthält Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention, der die „Teilhabe am politischen und öffentlichen leben“ gewährleisten soll.
Die Vertragstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen und verpflichten sich
- sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden; ...und
- aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, (...).“
Nach Auffassung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen setzen sich eine Vielzahl von Verbänden und Organisationen für die Teilhabe behinderter Menschen in Politik und Gesellschaft ein. Der Begriff der Teilhabe hat die neue Behindertenpolitik der vergangenen Jahre geprägt und ist in vielen gesetzlichen Regelungen, so in den Behindertengleichstellungsgesetzen und dem neuen SGB IX verankert. Im Unterschied zur Partizipation ist der Begriff der Teilhabe richtig untergliedert in Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung. Teilhabe kann aus Sicht behinderter Menschen ausschließlich Mitbestimmung heißen. Beteiligung und Mitwirkung benennen das alte Subjekt-Objekt-Verhältnis, gehen weiterhin vom defizitorientierten Ansatz bei behinderten Menschen aus.
Berufliche Eingliederung meint Ermöglichung einer Erwerbstätigkeit. Das Gegenteil von Erwerbstätigkeit ist Arbeitslosigkeit bzw. Erwerbslosigkeit.
Es ist bekannt, dass Erwerbslosigkeit krank machen kann.
Dagegen hat Erwerbstätigkeit viele positive Aspekte, von denen Bieker fünf benennt:
- Erwerbstätigkeit gibt dem Leben eine Zeitstruktur. Der Beschäftigte erlebt einen Wechsel zwischen Arbeit und Freizeit, zwischen Anspannung und Entspannung. Der Alltag erhält einen fest Zeitrhythmus, der Orientierung und Sicherheit vermittelt. Das immer wieder neue Erfordernis, Zeit selbst aktiv zu füllen, entfällt bei Erwerbslosigkeit oder wird zumindest reduziert.
- Erwerbstätigkeit schafft regelmäßig gemeinsame Erfahrungen und Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der eigenen Familie. Auf diese Weise trägt sie zur weitergehenden Sozialintegration bei. Der Bezug des Individuums zu seiner Umwelt wird erweitert, dies entlastet nicht nur die primären sozialen Netze sondern vergrößert auch das Potential an Anregungen, Informationen und Handlungsmöglichkeiten
- Über die Erwerbsarbeit wird der Einzelne über seinen persönlichen Rahmen hinaus in kollektive Ziele und Zwecksetzungen eingebunden. Als Arbeitender leistet er einen nützlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung und Prosperität der Volkswirtschaft; er ist nicht „überflüssig“, sondern Teil eines notwendigen Ganzen. Das Ergebnis seiner Arbeit kommt immer auch anderen, nicht nur ihm zugute.
- Erwerbsarbeit vermittelt sozialen Status und die damit zusammenhängende Identität einer Person. Im Vergleich mit anderen kann sich der Einzelne einordnen und orientieren. …
- Erwerbstätigkeit erzwingt Aktivität, indem sie Anforderungen an die Arbeitenden stellt. Damit mobilisiert sie gleichzeitig Fähigkeiten des Individuums in kognitiver, sozialer und ggf. schöpferischer Hinsicht“ (BIEKER, 2005,15).
Nach Ansicht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gibt es jedoch noch einen weiteren wichtigen Aspekt: Erwerbsarbeit macht unabhängig von den restriktiven Bestimmungen der Sozialhilfe.
Der Arbeitsmarkt, in den mit viel Mühe behinderte Menschen integriert werden sollen, sondert am anderen Ende zunehmend Menschen aus, die im Arbeitsleben oder durch die Arbeitsbedingungen behindert geworden sind.
Soll man in diesen Arbeitsmarkt tatsächlich behinderte Menschen integrieren?
Ja, wenn sie es wünschen, denn es geht um Eingliederung, um Teilhabe am Arbeitsleben und um die Veränderung der Arbeitswelt.
Das Niedersächsische Bündnis Unterstützte Beschäftigung
Seit 1997 gibt es in Niedersachsen das Niedersächsische Bündnis Unterstützte Beschäftigung und 1998 stellte es sich erstmals in der Öffentlichkeit dar. Damals hieß es: „Das Bündnis dient der Anregung und Förderung unterstützter Beschäftigung in verschiedenen Formen (z. B. durch Fachdienste, Integrationsfirmen) flächendeckend in Niedersachsen. Gefördert werden sollen dabei Integration und Selbstbestimmung der Betroffenen. Selbstbestimmung setzt Wahlmöglichkeiten voraus. Ein wesentlicher Schwerpunkt dieses Bündnisses war also die Einführung Unterstützter Beschäftigung“.Ab dem 01.01.2009 gibt es den Anspruch auf Unterstützte Beschäftigung als gesetzlichen Fördertatbestand in § 38 a des SGB IX. Danach ist Ziel der Unterstützen Beschäftigung „behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten“.
Unterstützte Beschäftigung, nach den Vorstellungen des Bündnisses, war nie nur auf das Ziel ausgerichtet, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu erreichen. Der Ansatz war, möglichst vielen Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu bieten, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen und damit von der Sozialhilfe unabhängig zu werden. Es muss jedoch festgestellt werden, dass es einen großen Anteil an Menschen mit Behinderungen meist schwereren Behinderungen gibt, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen.
Der niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und das Nds. Bündnis für Unterstützte Beschäftigung haben nach wie vor gemeinsam das Ziel, Unterstützte Beschäftigung für alle zur Verfügung zu stellen. Das Bündnis setzt sich dafür ein, dass unterstützte Beschäftigung auch dann möglich wird, wenn es „nur“ darum geht, Menschen mit Behinderungen stundenweise in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes zu beschäftigen. Hierbei geht es dann weniger um die Erwirtschaftung von lebensunterhaltssichernden Anteilen, es geht auch nur sehr zweitrangig um die wirtschaftlich verwertbare Leistung, sondern es geht darum, Menschen mit Behinderungen auch mit schwereren Behinderungen die dies wünschen, die Möglichkeit zu bieten, das Arbeitsleben außerhalb einer Sondereinrichtung (hier der Werkstatt für behinderte Menschen oder der Fördergruppe) kennen zu lernen.
Unterstützte Beschäftigung, so wie sie in § 38 a SGB IX beschrieben wird, ist ein wichtiger Schritt, das Ergebnis einer langen und schwierigen Auseinandersetzung vieler behinderter Menschen und ihrer Unterstützer/-innen, kann aber nicht das Ende der Entwicklung sein.
Das Niedersächsische Bündnis Unterstützte Beschäftigung muss auch elf Jahre nach seiner Gründung weiterhin aktiv bleiben.
Zwei Mitglieder des Bündnisses wurden gebeten, die Arbeit des Bündnisses aus ihrer Sicht einzuschätzen. Dank gilt Thomas Löprich und Klaus Kistner, deren Berichte unten folgen.
Unterstützte Beschäftigung
ein Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Lange hat es gedauert (siehe hierzu auch Seite 60) bis sie Wirklichkeit wurde; die Unterstütze Beschäftigung. Seit dem 01.01.2009 ist es nun Realität. Behinderte Menschen, die bisher in der Regel in die Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen wurden, haben nun eine weitere Alternative.
Zur Ausgangslage: Bisher ist es üblich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, Abgänger/innen von Förderschulen, insbesondere dem Personenkreis der so genannten geistig behinderten Menschen, in die Werkstatt für behinderte Menschen aufzunehmen. Dort wird in einem dreimonatigen Eingangsbereich getestet, ob diese die Voraussetzungen für die Werkstatt erfüllen. Das Gegenteil, wonach Menschen mit Behinderungen im Anschluss an den Eingansbereich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt wurden, weil sie für die Werkstatt zu leistungsfähig waren, ist nicht bekannt.
Nach dem Eingangsbereich wird der Berufsbildungsbereich (maximal zwei Jahre) durchlaufen. Hier erhält der behinderte Mensch eine Ausbildung, die in erster Linie auf eine sinnvolle Beschäftigung in der Werkstatt ausgerichtet ist.
Ab 01.01.2009 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Unterstützten Beschäftigung geschaffen. Für einen Personenkreis, von dem davon auszugehen ist, dass die Chance besteht, eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen, wird künftig der Weg über die Werkstatt nicht mehr nötig sein. Jetzt kann dieser Personenkreis bei einem Träger (Maßnahmen wurden durch die Bundesagentur für Arbeit ausgeschrieben), in einem bis zu zweijährigen Zeitrahmen, sowohl grundsätzliche Fertigkeiten vermittelt bekommen wie in zahlreichen Praktika Kenntnisse und Fertigkeiten für eine berufliche Eingliederung erwerben.
Im Rahmen dieses Prozesses kann auch festgestellt werden, dass die Werkstatt für behinderte Menschen (zurzeit) doch der geeignete Ort ist. Dann kann in die Werkstatt gewechselt werden.
So sehr sich viele behinderte Menschen, die dies seit Jahren gefordert haben, über die Einführung der Unterstützten Beschäftigung freuen, sie wird nur für einen sehr begrenzten Personenkreis greifen. Deshalb ist es Aufgabe des Landesbeauftragten und seines Büros, der aktiven Behinderten mit ihren Selbsthilfegruppen sowie der Vereine und Verbände dafür zu sorgen, dass möglichst viele Menschen von der Möglichkeit der Unterstützten Beschäftigung erfahren und diese für sich auch in Anspruch nehmen. Eine Ausweitung sowohl der angebotenen Plätze wie auch der Zulassungsbedingungen ist anzustreben, auch wenn dieses einen langwierigen Prozess bedeutet.
Anmerkung in eigener Sache:Zurzeit wird vom Büro des Landesbeauftragten ein zweijähriges Projekt vorbereitet mit dem Ziel, die verschiedenen Möglichkeiten und Wege für Werkstattbeschäftigte oder potentielle Werkstattbeschäftigte in den allgemeinen Arbeitsmarkt aufzuzeigen.
Die Bedeutung des Niedersächsischen Bündnisses für Unterstützte Beschäftigung aus Sicht von:
Thomas Löprich
Die Landesarbeitsgemeinschaft „Autismus macht Schule“ engagiert sich seit Jahren für die Verbesserung der Situation von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS) in Niedersachsen. Dazu gehört auch, die berufliche Integration der Betroffenen sicherzustellen und zu verbessern.
Derzeit besuchen nach einer Erhebung des Niedersächsischen Kultusministeriums 805 Kinder und Jugendliche mit diagnostiziertem Autismus die Schule, davon u. a. 222 die Grundschule und 174 die Haupt- und Realschule sowie das Gymnasium (s. Landtags-Drucksache 16/576). Die Dunkelziffer ist jedoch weitaus höher. So hat sich die Zahl auf Grund der verbesserten Diagnosestellung seit dem Jahr 2004 mehr als verdoppelt (304 Schüler).
Was geschieht jedoch mit diesem Personenkreis nach der Schule? Geeignete Bildungseinrichtungen gibt es nur sehr wenige in der Bundesrepublik was einen „Ausbildungstourismus“ in die Berufsbildungswerke und berufsvorbereitenden Maßnahmen zur Folge hat und auch nur für einen Teil der Menschen mit ASS geeignet ist.
Um diesen Fragen nachzugehen, hat sich im Zuge des in Gründung befindlichen Netzwerkes AUTISMUS Niedersachsen unsere Projektgruppe „Integration ins Arbeitsleben“ im November 2008 konstituiert.
Dabei haben wir u. a. folgende Ziel- und Aufgabenstellungen für unsere Projektgruppe erarbeitet:
- Analyse der Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten incl. der regionalen Zuordnung der Angebote in Niedersachsen
- Schaffung von Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten bzw. Verbesserung der vorhandenen Angebote für autistische Menschen in Niedersachsen unter Einbeziehung aller Träger und aller Finanzierungsmöglichkeiten (u. a. persönliches Budget, Budget für Arbeit)
- Austausch über Beschäftigungsmodelle für autistische Menschen auch in anderen Bundesländern und Unterstützung neuer Konzepte in Niedersachsen
- Austausch und Aufklärung über das Angebot und den Inhalt von Arbeitsassistenz in den Regionen
- Öffentlichkeitsarbeit, Formulierung und Vertretung der Interessen von Menschen mit ASS auf dem Gebiet Arbeit gegenüber Behörden und der Agentur für Arbeit (Teilhabe)
- Zusammenarbeit und Austausch mit anderen Arbeitsgemeinschaften wie z. B. BAG „Unterstützte Beschäftigung“, Bündnis „Unterstützte Beschäftigung“, LAG „WfbM“ und den Reha-Servicestellen
Auf Grund meiner bisherigen Erfahrungen halte ich persönlich das Instrument der „Unterstützten Beschäftigung“ für eine gute Möglichkeit, einen Teil der Menschen mit ASS in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies setzt natürlich insbesondere eine gute Kenntnis der Fähigkeiten des Menschen mit Behinderung einerseits, als auch umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen der speziellen Anforderungen an das Arbeitsumfeld und des erforderlichen Unterstützungsbedarfes andererseits durch den Anbieter der „Unterstützten Beschäftigung“ voraus.
Daher sehe ich die Mitarbeit im Bündnis „Unterstützte Beschäftigung“ als gute Möglichkeit, speziell auf die Notwendigkeit der verbesserten Integration von Menschen mit ASS in den nächsten Jahren hinzuweisen und durch die Vernetzung der Mitglieder unserer Projektgruppe mit den Anbietern der „Unterstützten Beschäftigung“ und der Integrationsfachdienste eine optimale Förderung von Menschen mit Autismus entsprechend ihrer Fähigkeiten sicherzustellen.
Die Bedeutung des Niedersächsischen Bündnisses für Unterstützte Beschäftigung aus Sicht von:
Klaus Kistner
Die Mitarbeit im Niedersächsischen Bündnis Unterstützte Beschäftigung hat eine Reihe unterschiedlicher Aspekte für meine Arbeit vor Ort. Vor Ort arbeite ich zum einen als Heilpädagoge im Begleitenden Dienst einer stationären Langzeiteinrichtung für geistig schwer behinderte Menschen in Walsrode. Vor Ort bin ich ebenso tätig als Initiator des Vereins „Arbeit und Begegnung e. V.“, der auch solchen geistig schwer behinderten Menschen eine Teilhabe am allgemeinen Arbeitsleben ermöglichen will, die keine wirtschaftlich verwertbaren Leistungen erbringen. Als Vertreter des Vereins nehme ich am Bündnis teil.
Die Teilnahme an den Sitzungen ermutigt mich, meine Arbeit im Verein fortzuführen und weiterzuentwickeln. Die Ansprüche an die berufliche Teilhabe behinderter Menschen sind höher als ich sie im Alltag der Wohneinrichtung vorfinde, in der ich arbeite. Das ist im Grundsatz gut und wirkt der beruflichen Routine entgegen.
Andererseits betreffen die meisten im Bündnis behandelten Themen eher leichter behinderte Menschen, die mit einigen Hilfestellungen ihre Interessen konkretisieren und artikulieren können. Die von mir betreuten Menschen, die auch mit Hilfestellungen kein wirtschaftlich verwertbares Arbeitsergebnis erbringen, werden auch von den Integrationsfachdiensten nicht erfasst. Arbeitsassistenz, die zeitlich begrenzt ist, bietet ihnen keine Perspektive. So empfinde ich mich bei manchen Themen mehr als Zuhörer. und den Integrationsfachdienst in Celle kennengelernt. Das Bündnis ermöglicht mir auch, über persönliche Gespräche Verbindungen zu den hier vertretenen Initiativen und Projekten aufzunehmen.
Von großer praktischer Bedeutung war eine Spende aus dem Sozialministerium, die uns ermöglichte für unser EU-Projekt „Landschaftspflege und Begegnung“ den notwendigen Eigenanteil aufzubringen. Auch der Besuch und die Rede von Herrn Jähnert auf einer Projekt-messe der „Hohen Heide“ in Neuenkirchen hat unsere Arbeit in der Öffentlichkeit gestärkt und hervorgehoben. Beides ist letztlich aus unserer langjährigen Mitarbeit im Bündnis hervorgegangen.
Zurzeit planen wir ein Projekt, das Arbeitsmöglichkeiten in unterschiedlichen Branchen des gesellschaftlichen Arbeitslebens auch für Menschen ergründen soll, die keine wirtschaftlich verwertbaren Arbeitsleistungen erbringen. An dem Projekt beteiligen sich neben dem Verein unter anderem die Katholische Fachhochschule Münster, die BAGUB, (wahrscheinlich) die Diakonie Rheinland Westfalen Lippe und andere Interessierte. Das Projekt steht noch ganz am Anfang, die Umsetzung ist von vielerlei Unwägsamkeiten abhängig. Vielleicht kann hier auch eine Verbindung oder lose Kooperation mit dem Bündnis oder dem Niedersächsischen Behindertenbeauftragten oder dem Sozialministerium entstehen das müssen zunächst die Beteiligten untereinander klären.
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