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Tätigkeitsbericht 2009 - 02 Impulse für mehr Budget

02 Impulse für mehr Budget

Der Kampf um das Landesblindengeld

Die Kugel setzt ihren Weg fort! Dank einer überragenden solidarischen Aktion des Blindenverbandes in Kooperation mit einem breiten Spektrum von Behinderten- und Sozialverbänden wurde das Blindengeld wieder eingeführt.

Es ist das ewige Leiden behinderter Menschen – sie sollen, wenn sie gesellschaftliche Unterstützung als behinderungsbedingten Ausgleich erhalten, auf Bedürftigkeit und Sozialhilfe reduziert bleiben. So werden behinderte Menschen dann häufig in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Aus diesem Focus zu kommen, ist zentrales Ziel aktiver behinderter Menschen und traf in der Frage des Landesblindengeldes alle behinderten Menschen beim Nerv ihrer zentralen Anliegen. Deshalb auch die ungeheuere Resonanz auf die Streichung des Landesblindengeldes in Niedersachsen im Jahr 2004.

„Herr Finke, wir müssen kämpfen um das Landesblindengeld in Niedersachsen. Ich bin ein alter Mann, ich komme aus Bayern. Ich kämpfe überall mit, und wenn ich umfalle.“ So der Anruf bei mir als Landesbeauftragter für behinderte Menschen, eines vitalen, verbal sehr kompetenten älteren blinden Menschen aus Bayern, der im Rahmen seiner Möglichkeiten die bundesweite Kampagne gegen die Abschaffung des Landesblindengeldgesetzes in Niedersachsen mit unterstützt hat. Was war geschehen? Im Jahr 2004 sickerte durch, dass die Landesregierung beabsichtigt, das Landesblindengeldgesetz in Niedersachsen komplett zu streichen und die ca. 11.000 blinden Menschen in Niedersachsen bei ihrem Hilfebedarf auf die Blindenhilfe des Bundessozialhilfegesetzes zu verweisen. Sofort zeigte sich die Organisationskompetenz eines vorbildlich organisierten Behindertenverbandes. Der Blindenverband war schnell handlungsfähig. Es wurde ein Bündnis aller wesentlichen Behinderten- und Sozialverbände sowie des Behindertenbeauftragten gegen die Abschaffung des Landesblindengeldes organisiert. Mit Demonstrationen, Kulturveranstaltungen und politischen Eingaben wurde nicht nur in Niedersachsen für den Erhalt des Landesblindengeldgesetzes in Niedersachsen gekämpft. Jedem war bewusst, fällt die Entscheidung in Niedersachsen, folgen auch andere Bundesländer. Der Dominoeffekt und der damit verbundene soziale Abbau zu Lasten aller behinderten Menschen zeichneten sich ab. Vom Bundespräsidenten Köhler bis zur Nachbarin im Stadtteil, von der Initiative des Blindenverbandes jede und jeder sagte deutlich die Meinung dazu. Zentrales Ereignis war die Demonstration 10.000 blinder Menschen am 11.09.2004 in Hannover. Der Zug vom Schützenplatz war auch für sehende Menschen kaum überschaubar. Die Abschlussveranstaltung an der Marktkirche war die beeindruckenste, die Niedersachsen seit langem erfahren hat. Neben dem Geschäftsführer des Blindenverbandes Niedersachsen, Hans-Werner Lange, hat hier der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen auch deutlich als Interessenvertreter behinderter Menschen in Niedersachsen Position bezogen. In der Sache klar, in der Form konziliant, in der Interessenvertretung behinderter Menschen eindeutig, wie es seine persönliche Art ist, hat er auch hier nachdrücklich die Interessen und Belange blinder Menschen mit den Gesamtinteressen behinderter Menschen für ein von der Sozialhilfe unabhängiges Leistungsgesetz für behinderte Menschen eingefordert. Heute ist dieses Leistungs- bzw. Teilhabegesetz Teil vieler Parteiprogramme zur Bundestagswahl 2009.

Der große Einsatz hat nichts genützt, das Landesblindengeldgesetz wurde gestrichen. Nicht gerechnet hat man jedoch mit dem Mut und der Entschiedenheit blinder Menschen, weiter zu kämpfen. So wurde ein Volksbegehren initiiert mit dezentral vielfältigen Aktionen. Es kam Weihnachten und die Hoffnung der Streicher/innen: Nach Weihnachten ist alles vorbei, vergebens. Es kam Ostern und die Hoffnung, nach Ostern ist alles vorbei, vergebens. Der Wechsel an der Spitze des Nds. Sozialministeriums und der nie abgerissene Faden zwischen Blindenverband und Staatskanzlei begründeten wieder erste gemeinsame Gespräche. Der nicht nachlassende Druck auf die Landesregierung bewirkte schließlich eine zunehmende Distanz der Regierungsfraktionen zu der Streichung. Nach weiteren Gesprächen zwischen Vertretern/innen des Blindenverbandes und der Landesregierung stand das Ergebnis fest. Erstmalig in der Geschichte des Landes wurde ein altes Gesetz in inhaltlich identischer Form wieder eingeführt. Jedoch die Höhe blieb deutlich reduziert. Für mich als Landesbehindertenbeauftragter war wichtig, dass das Blindengeld einkommens- und vermögensunabhängig weitergezahlt wird, zur Höhe habe ich mich als Landesbehindertenbeauftragter bewusst nie geäußert.

Für die vielseitige kreative Kampagne hat Hans Werner Lange vom Blindenverband Niedersachsen den Politikaward, die renommierteste Auszeichnung aus dem Bereich der politischen Kommunikation in Deutschland in Berlin entgegen genommen. Der Kampf um die Wiedereinführung des Landesblindengeldes kann nur als historisch bezeichnet werden. Er macht deutlich, welch hohe Fach-, Organisations- und Handlungskompetenz bei behinderten Menschen vorhanden ist und mit welcher Entschlossenheit sie sich zur Wehr setzen. Das Selbstbewusstsein und die Fähigkeit, Bündnisse zu organisieren und zügig umzusetzen, ist bis heute eine solide Basis und macht die Bündnisse behinderter Menschen in Niedersachsen zu einem sozialpolitischen Faktor, der von der Landesregierung nicht mehr außer acht gelassen wird.

Bei dieser zentralen Auseinandersetzung war der Landesbehindertenbeauftragte stets an der Seite des Blindenverbandes und aller behinderten Menschen. Vor der Streichung, wie beispielhaft auch die Rede vor den 10.000 Demonstranten öffentlich belegt, nach der Streichung in der zweiten Reihe aber stets im engeren Kontakt und loyal in Kooperation mit dem Blindenverband sowie den Bündnispartnern. Stellvertretend für den Blindenverband erhielt der Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Harald Stegmann, während der Jahresabschlussfeier des Landesbehindertenbeauftragten eine Auszeichnung.

 

Das „Budget für Arbeit“ und die Aktivitäten unseres Büros

Das Persönliche Budget ist in aller Munde (siehe hierzu auch "Das Persönliche Budget")

Auch wenn die Inanspruchnahme noch zurückhaltend ist, ist das Persönliche Budget ein wichtiges Instrument, um die Teilhabe behinderter Menschen zu erleichtern oder erst zu ermöglichen.

Wie das Persönliche Budget kreativ im Sinne der Menschen mit Behinderungen genutzt werden kann, hat Niedersachsen mit dem „Budget für Arbeit“ gezeigt. Nach einjähriger interner Diskussion, in der der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen der Motor des Prozesses war, hat das Land Niedersachsen das Persönliche Budget zum „Budget für Arbeit“ weiterentwickelt. Die Idee ist einfach: Menschen, die in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, stellen beim Sozialamt einen Antrag auf das „Budget für Arbeit“. Sofern kein Arbeitgeber vorhanden ist, was der Regelfall sein dürfte, beauftragt das Sozialamt den Integrationsfachdienst. Dieser versucht in einem einjährigen Prozess gemeinsam mit der Antragstellerin oder dem Antragsteller, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Liegt dieser Arbeitsplatz mit den üblichen Bedingungen der Entlohnung vor, kann der behinderte Mensch die Kosten, die die WfbM bisher verursacht hat (abzüglich der Fahrtkostenpauschale) mit zum Arbeitgeber nehmen, um damit entweder seinen Lohn zu subventionieren oder seine Unterstützung zu bezahlen bzw. beides miteinander zu kombinieren.

Erfahrungsgemäß ist das Verabschieden eines Programms die eine Seite und die Umsetzung die andere. Deshalb wurde ein Aktionsplan zur Umsetzung des „Budgets für Arbeit“ entwickelt, der zurzeit umgesetzt wird.

In vier Großveranstaltungen an den Standorten der früheren Bezirksregierungen in Niedersachsen wurden im Mai 2008 Informationsveranstaltungen für Beschäftigte der WfbM und deren Eltern durchgeführt. Außerdem gelang mit drei Werkstätten (gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit Wilhelmshaven, HarzWeser-Werkstätten gGmbH Osterode und Ostfriesische Beschäftigungs- und Wohnstätten GmbH Emden) eine Vereinbarung, dass das „Budget für Arbeit“ aktiv begleitet wird. Dazu wurden von allen drei Werkstätten Projektkoordinatorinnen benannt. Für die GPS Frau Heike Sander, für die Harz-Weser-Werkstätten Frau Sandra Schmidt und für die OBW Frau Elke Steinmeyer. Seit Januar 2008 arbeitet noch Herr Volker Scharrelmann vom Andreas-Werk e.V. Vechta mit. In regelmäßig stattfindenden Arbeitstreffen wird das „Budget für Arbeit“ besprochen, auf seine Umsetzbarkeit überprüft und es werden Veränderungen vorgeschlagen.

Später erfolgte ein Termin mit den beteiligten Integrationsfachdiensten, die im Rahmen des „Budgets für Arbeit“ eine wichtige Aufgabe übernehmen sollen. Zwar hatten die Werkstätten größtenteils wenig Verständnis dafür, dass die Integrationsfachdienste nun „ihre“ Werkstattbeschäftigte betreuen sollen. Die WfbM kann zwar die Aufgaben auch wahrnehmen, bekommt diese aber nicht extra vergütet, da die Vermittlung zu den Aufgaben der WfbM gehört.

Der Aktionsplan sah vor, die betreffenden Sachbearbeiter/-innen aus den einzelnen Regionen aufzusuchen um, über die Anträge der Beschäftigten aus den drei beteiligten Werkstätten zu sprechen. Im Rahmen der Arbeit der Koordinationsgruppe wurde dieses Vorhaben jedoch dahingehend geändert, dass im Gästehaus der Landesregierung ein Empfang der Niedersächsischen Sozialministerin organisiert wurde. Die Niedersächsische Sozialministerin, Frau Ross-Luttmann, hat gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen neun Beschäftigte eingeladen, die das „Budget für Arbeit“ in Anspruch nehmen wollen zusammen mit den jeweiligen Sachbearbeitern/-innen der zuständigen Sozialämter. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden die Anträge übergeben.

Die Durchführung von Informationsveranstaltungen mit Arbeitgebern und den Gewerkschaften war vorgesehen. Die Arbeitgeberveranstaltungen konnten mit Hilfe der Unternehmerverbände Niedersachsen, konkret Frau Birgit Stehl in Emden, Göttingen und Wilhelmshaven durchgeführt werden. Weitere werden bei Bedarf organisiert. Geplante Veranstaltungen mit Gewerkschaften sind noch in der Vorbereitungsphase. Hier ist insbesondere auf Grund der Wirtschaftskrise und der Arbeitsbelastung bei den Gewerkschaftssekretär/-innen bisher kein konkretes Vorgehen vereinbart worden.

Die Arbeitsgruppe tagt weiterhin regelmäßig. Insbesondere beobachtet sie, was aus den einzelnen Anträgen geworden ist.

Im Frühjahr 2010 ist eine Auswertungsveranstaltung des Projektes geplant. Das „Budget für Arbeit“ soll es noch viele Jahre lang geben und der einen oder dem anderen, die oder der dies wünscht, den Weg aus der Werkstatt öffnen.

Erfreulich ist, dass das Versprechen der Niedersächsischen Sozialministerin, sich nach einem Jahr mit den Antragstellerinnen und Antragstellern erneut und diesmal zu einem Erfahrungsaustausch zu treffen, am 03.02.2010 eingelöst wird.

Informationen über das „Budget für Arbeit“ sowie aktuelle Entwicklungen finden sich auch auf der Internetseite (www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de) unter der Rubrik „Budget für Arbeit“.

 

Das Persönliche Budget

Seit 2001 kann das Persönliche Budget als sogenannte Kannleistung nach § 17 SGB IX gewährt werden. Ab dem 01.01.2008 haben behinderte Menschen einen Anspruch darauf, ihre Rehabilitationsleistung als Persönliches Budget ausbezahlt zu bekommen, wenn sie dies denn wünschen und beantragen.

Das Persönliche Budget ist nichts anderes als persönliches Geld. Der in der Behindertengesetzgebung eingeleitete Paradigmenwechsel wird hier nachvollzogen. Insbesondere wird dies dadurch deutlich, dass beim Persönlichen Budget dem behinderten Menschen die Rehaleistung nicht mehr durch eine Institution zugestanden wird, deren Leistung er in Anspruch nehmen kann. Vielmehr erhält die Rehabilitandin/der Rehabilitand das Geld für die Leistung ausbezahlt. So kann im Rahmen einer abgeschlossenen Zielvereinbarung selbst entschieden werden, wer mit der Übernahme der Rehabilitationsleistung beauftragt wird. Sie/Er kauft diese Leistung selber ein und bestimmt damit eigenverantwortlich, wann welche Hilfe wo und von wem erhalten wird.

In den vergangenen zwei Jahren gab es ungezählte Fachtagungen zum Persönlichen Budget. Einige waren positiv und dienten dem Ziel, den Gedanken des Persönlichen Budgets zu verbreiten. Andere hatten eher das Ziel, das Persönliche Budget aus eigenen Interessen (Angst um die Einrichtung oder Angst um den Arbeitsplatz) als gefährlich zu bewerten. Es wurde sogar dem Kostenträger unterstellt, das Persönliche Budget sei nur eingeführt worden, um Kosten zu sparen.

Wer sich mit Fragen des Persönlichen Budgets auseinandersetzen möchte, kann dies entweder auf der Internetseite (www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de) oder auf der Seite des Kompetenzzentrums Persönliches Budget (www.budget.paritaet.org). Unbestritten ist, dass das Persönliche Budget nur sehr zögerlich wahrgenommen wird.

Sehr früh hat der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen darauf hingewiesen, dass das Persönliche Budget nur erfolgreich sein kann, wenn es für alle Menschen mit Behinderungen nutzbar ist. Das heißt, dass den Menschen, die nicht in der Lage sind, das Budget selbst zu verwalten (z. B. so genannte geistig behinderte Menschen, aber auch vielen andere Menschen) Hilfestellung gegeben werden muss.

Der Vorschlag lautet: Menschen mit Behinderungen müssen im ganzen Bundesgebiet, aber insbesondere in Niedersachsen, so genannte Budgetbüros schaffen. Budgetbüros sind nicht in erster Linie Beratungsinstitutionen über das Persönliche Budget. Schwerpunktmäßig sollten sie vielmehr die Funktion haben, die Abrechnung und Verwaltung des Budgets für Personen zu übernehmen, die dies nicht selber können.

Beispiel: Ein Mensch mit Behinderung bekommt ein Persönliches Budget zur Teilhabe im Freizeitbereich bewilligt. Er darf im Monat für 25 Stunden Assistentinnen und Assistenten einsetzen. Die Assistentinnen und Assistenten sucht er selber aus, aber die Bezahlung, die Versteuerung, die Versicherung und all die anderen Fragen sind ihm (zu Recht) zu kompliziert. Dann muss er die Möglichkeit haben, an die von uns geforderten Budgetbüros heran zu treten und sein Budget von dort verwalten zu lassen. Vergleichbar ist dies mit der Funktion der Steuerberater/-innen.

Nur wenn es gelingt, diese Büros flächendeckend einzurichten, dann wird es auch gelingen, das Persönliche Budget für alle behinderten Menschen zu öffnen.

Es müssen sowohl die großen Behindertenverbände/Wohlfahrtsverbände wie auch die Selbsthilfeorganisationen behinderter Menschen sein, die in Absprache und Kooperation miteinander diese Aufgabe übernehmen.

Auf einen weiteren Vorteil dieser Budgetbüros wird hier abschließend hingewiesen: Diese Budgetbüros müssen und sollen die Chance bieten, Menschen mit Behinderungen, die dazu in der Lage sind, einen Arbeitsplatz zu bieten. Dann rechnen behinderte Menschen für Menschen mit Behinderungen das Budget ab. Das heißt, die Menschen mit Behinderungen haben sich selbst Arbeitsplätze geschaffen. Das ist ein Ansatz, den zu verfolgen sich für alle Beteiligten lohnt.

 

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