Tätigkeitsbericht 2009 - 03 Ein Erfolg: Das Gleichstellungsgesetz
03 Ein Erfolg: Das Gleichstellungsgesetz
Das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz
Menschen mit Behinderungen gestalten mit
Drei Punkte, ein Ziel Menschen und Bürgerrechte für behinderte Menschen rechtlich verankern. Dies war die Botschaft, mit der behinderte Menschen Anfang der neunziger Jahre angetreten sind, um ihre rechtliche Gleichstellung zu fordern. Mit den politischen Zielen der Verfassungsergänzung um den Schutz behinderter Menschen, einem Antidiskriminierungsgesetz/Gleichbehandlungsgesetz und Bundes- und Ländergleichstellungsgesetze sollte die Politik für behinderte Menschen neu fundiert werden. Alle drei Ziele wurden erreicht. Alle drei Gesetze sind Ergebnis politischen Drucks behinderter Menschen.
Die Verfassungsergänzung um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ ist entgegen der Empfehlung der Bund-Länder-Verfassungskommission durch eine breite Kampagne behinderter Menschen und der Kampagne des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gegen Gewalt gegen behinderte Menschen und andere Minderheiten so breit angelegt gewesen, dass sie dann auch in der Politik und dann in der Verfassung ihren Niederschlag gefunden hat. Das Bundesgleichstellungsgesetz basiert auf einem ersten Entwurf behinderter Juristinnen und Juristen und auch die Einbeziehung behinderter Menschen in das Gleichbehandlungsgesetz ist ein Ergebnis des gesellschaftlichen Engagements von uns behinderten Menschen.
Seit dem 01.01.2008 hat auch Niedersachsen ein Landesgleichstellungsgesetz, das Niedersächsische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG), das auch von den Verbänden behinderter Menschen positiv aufgenommen wurde. Dieses Gesetz hat jedoch einen langen Vorlauf. Der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen hat bereits 1999 einen eigenen Entwurf vorgelegt. Dieser wurde sofort Basis des Landesgesetzes, jedoch nicht in Niedersachsen, sondern in Schleswig-Holstein, so der Landesbeauftragte aus Schleswig-Holstein Dr. Ulrich Hase bei einer Diskussion in Hannover.
In Niedersachsen hat sich in der Folge insbesondere der Landesbehindertenrat, ein Zusammenschluss von kommunalen Behindertenbeiräten und Behindertenbeauftragten, Behindertenverbänden und dem Behindertenbeauftragten des Landes gezielt für ein von behinderten Menschen akzeptiertes Landesgleichstellungsgesetz eingesetzt. Materialien wurden in etlichen Arbeitssitzungen erstellt, Anschreibinitiativen gestartet und ein Eckpunktepapier vorgelegt. Ergebnis war ein 2006 vorgelegter Gesetzentwurf, der vom Behindertenbeauftragten nicht mitgezeichnet und von allen Behindertenverbänden einheitlich abgelehnt wurde. Unter Koordinierung des SoVD wurde sofort ein Bündnis für ein ehrliches Gleichstellungsgesetz in Niedersachsen initiiert. Auf dem Hintergrund des Bündnisses des Blindenverbandes für den Erhalt des Blindengeldes in Niedersachsen waren hier sofort Kenntnisse und Erfahrungen verfügbar, auf die wir zurückgreifen konnten. Der Behindertenbeauftragte und sein Büro haben diese Arbeit intensiv begleitet. Wir sind nicht nur das letzte Bundesland, das ein Gleichstellungsgesetz bekommt, sondern es droht auch das letzte Gesetz zu werden von den Inhalten her. Dies darf nicht wahr sein, war der Tenor aller wesentlichen Behindertenverbände einschließlich der großen Sozialverbände SoVD und VdK.
Die politischen Fraktionen des Landtages wie auch die Spitze des Sozialministeriums zeigten schnell Gesprächsbereitschaft. Es kam zu mehreren Abstimmungstreffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Verbände, des Landesbehindertenrates, Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung sowie dem Landesbehindertenbeauftragten. Ein mit der Staatskanzlei abgestimmter Entwurf wurde von Frau Dr. Christine Hawighorst, der Staatssekretärin des Niedersächsischen Sozialministeriums, den Vertreterinnen und Vertretern behinderter Menschen vorgelegt. Hieraus wurde auch deutlich, dass die Eckpunkte des Landesbehindertenrates sich in dem Entwurf widerspiegeln. Die Behindertenverbände waren positiv überrascht über die deutlichen Verbesserungen des vorliegenden Entwurfs und stimmten ihm in der vorliegenden Form zu. Wir haben nicht alles erreicht, aber im Vergleich zum ersten Entwurf doch sehr viel, war der Tenor unter den Behindertenvertreterinnen und Behindertenvertretern. So müssen wir im Bereich gemeinsamer Bildung und der Einrichtung kommunaler Behindertenbeauftragter noch nacharbeiten. Dies sind nur einige Punkte, die ergänzt werden müssen. Eine Evaluation für 2010 ist im Gesetz vorgeschrieben. Der Landesbehindertenbeirat, ein auf der Grundlage des NBGG neu geschaffenes Gremium, wird diese Punkte aufgreifen und die Wirkung des Landesgleichstellungsgesetzes verfolgen sowie Verbesserungsvorschläge einbringen. Mit Superlativen soll man sparen. Mit dem vorliegenden Gesetz liegt Niedersachsen jedoch klar im vorderen Feld der Bundesländer. Erneut ein eindeutiger Beweis für die Organisations-, Fach- und Kompromisskompetenz behinderter Menschen bei der schrittweisen Umsetzung von Gleichstellungs-, Bürger- und Menschenrechten.
Nach der Kampagne für die Wiedereinführung des Landesblindengeldes und der jetzt erfolgreichen Initiative für ein Landesgleichstellungsgesetz in Niedersachsen sind die ca. 1,1 Millionen behinderten Menschen als politischer Faktor in Niedersachsen nicht mehr weg zu denken und sind sich dessen auch bewusst.
Der Landesbehindertenrat (LBR)
Der Landesbehindertenrat ist der Zusammenschluss der kommunalen Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräte, der im beratenden Ausschuss des nds. Integrationsamts mitwirkenden Sozial- und Behindertenverbände und des Netzwerks behinderter Frauen. Als Gast wird der Seniorenbeirat eingeladen. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ist Mitglied und stellt über sein Büro die Geschäftsführung sicher.Mit der Verabschiedung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, jeweils einen Behindertenbeirat (oder ein ähnliches Gremium) einzuberufen. Die Landkreise haben diese Verpflichtung etwa zur Hälfte zügig umgesetzt, bei den anderen Landkreisen steht die Umsetzung noch aus. Zurzeit werden ca. 100 Mitglieder kommunaler Behindertenbeiräte oder kommunale Behindertenbeauftragte zu den Sitzungen eingeladen.
Deshalb werden zukünftig Fachthemen, Aktionen oder Gesetzesänderungen möglichst in kleineren Arbeitsgruppen, die ad hoc aus der Mitgliedschaft des Landesbehindertenrates gebildet werden, behandelt. Die Arbeitsergebnisse werden dem Landesbehindertenrat, der zweimal im Jahr tagt, zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Landesbehindertenrat wird sich in Zukunft in enger Zusammenarbeit mit dem Landesbehindertenbeirat dafür einsetzen, nicht nur die erreichten Fortschritte im Sinne von Teilhabe, Partizipation und Inklusion zu bewahren, sondern auch, dass diese im notwendigen Umfang weiter ausgebaut werden.
Der Landesbehindertenbeirat (LBBR)
Dieses auf der Grundlage von § 12 des Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) einzurichtende Gremium trat erstmalig am 7.4.2008 zur konstituierenden Sitzung zusammen.
Die Auswahl der Mitglieder der unter § 12 Abs.2 NBGG vorgegebenen Verbände und Institutionen wurde so gestaltet, dass möglichst aus vielen Bereichen der Behindertenarbeit Vertreterinnen und Vertreter an der Arbeit des LBBR mitwirken können. Ziel dieser Entscheidung ist, möglichst viel Sachverstand in die Arbeit des LBBR einfließen zu lassen, und dass bei Entscheidungsfindungen eine ausgewogene Meinungsbildung betrieben werden kann. Zusätzlich wurde bei der geschlechterspezifischen Besetzung eine Ausgewogenheit angestrebt.
Mitglieder des LBBR in alphabetischer Reihenfolge sind:- Arbeiterwohlfahrt
- Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V.
- Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V., Landesvertretung Nds.
- Caritas
- Deutscher Gewerkschaftsbund, Bezirk Niedersachsen-Bremen-Sachsen-Anhalt
- Deutsches Rotes Kreuz
- Diakonie
- Gehörlosenverband Niedersachsen e. V.
- Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Niedersachsen/Bremen e. V. i. G.
- LAG Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Niedersachsen e. V.
- Landesbehindertenrat Niedersachsen
- Landesverband Paritätischer Niedersachsen e. V.
- Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, LV Niedersachsen e. V.
- Niedersächsischer Landkreistag
- Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
- Niedersächsischer Städtetag
- Niedersächsisches Netzwerk behinderter Frauen
- Sozialverband Deutschland e. V., Landesverband Niedersachsen
- Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen e. V.
- Unternehmerverbände Niedersachsen e. V.
Die vorstehend genannten Verbände und Institutionen konnten je 1 Person aus den eigenen Reihen benennen, die dann als Mitglied in den LBBR berufen wurde.
Der LBBR tagt grundsätzlich 4x jährlich in nicht öffentlicher Sitzung. Darüber hinaus gibt es anlassbezogene Zusammenkünfte (z. B. gemeinsame Vorbesprechung von Sondervorhaben und Veranstaltungen, wie z. B. der Vorbereitung des Tages der Menschen mit Behinderungen).
Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist wesentliche Aufgabe des LBBR, den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstützen.
Demzufolge ist ein Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit neben der Behandlung tagesaktueller Themen darauf zielgerichtet, dass die Mitglieder des Gremiums in Vorbereitung auf die anstehende Evaluation des NBGG fachbezogene Beiträge und Ausarbeitungen zu den einzelnen §§ des NBGG liefern, wobei die Zuordnung der Themenbereiche an die Schwerpunkte der eigenen Arbeit anknüpfen.
So hat sich z. B. die Lebenshilfe in Kooperation mit weiteren Verbänden mit der Frage auseinander gesetzt, wie Bescheide und Vordrucke am ehesten dem Anspruch unter § 8 NBGG genügen.
Ein weiteres Beispiel: Der Gehörlosenverband hat sich mit den Regelungen zur Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen befasst und hierüber vor dem LBBR referiert.
An dieser Stelle soll darauf verzichtet werden, die einzelnen Themenbereiche aller Fachvorträge umfassend aufzuführen; dies soll an anderer Stelle in einer separaten Veröffentlichung geschehen.
Nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention werden deren inhaltliche Aussagen eine weitere Richtschnur dafür bilden, ob die Regelungen des NBGG in derzeit bestehender Form beibehalten werden können oder angepasst werden müssen.
Die Zusammenkünfte des LBBR dienen daneben dem fachlichen Austausch in Belangen der Behindertenarbeit und orientieren sich auch stark an anstehenden gesetzlichen Novellierungen. Hier sei beispielhaft genannt:
- das niedersächsische Heimrecht
- die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
- die DIN 18040 (baurechtliche Empfehlungen)
- integrative Krippenplätze für behinderte Kleinkinder
- shared space
- Unterstützte Beschäftigung
- gemeinsame Servicestellen (SGB IX)
Der „Tag der Menschen mit Behinderungen“ im Niedersächsischen Landtag
Zum 3.12.2008, dem UN-Welttag der Menschen mit Behinderungen, hatte der Präsident des Niedersächsischen Landtages, Herr Hermann Dinkla, behinderte Menschen in den Landtag eingeladen, um mit Menschen mit Behinderungen darüber zu diskutieren, wie noch vorhandene Teilhabedefizite abgebaut werden können. Dieser Tag ist mit seinen Reden in einer eigenen Broschüre des Niedersächsischen Landtages (www.landtag-niedersachsen.de/infothek/ publikationen/Broschueren_pdf_downloads/steno_doku_Internet.pdf) dokumentiert. Zusammen mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen wurde dieser Tag vorbereitet. Es wurde inhaltlich in vier Themenblöcken zur Frage der Teilhabe gearbeitet. Dazu wurden vier Referate gehalten:- Teilhabe
von Karl Finke - Teilhabe im Bildungswesen
von Reinhard Fricke - Teilhabe im Arbeitsleben
von Detlef Springmann - Teilhabe durch Barrierefreiheit
von Walter Teckert
Diese Themen waren dann auch Inhalt der angebotenen Arbeitsgruppen.
Zu dem Tag im Landtag konnte aus Kapazitätsgründen nur eine begrenzte Anzahl eingeladener Menschen mit Behinderungen Zugang haben. Um den Teilhabegedanken in den Vordergrund zu stellen, wurde die Präsentation beispielgebender Projekte geplant. Es wurden alle Mitglieder des Landesbehindertenbeirates und des Landesbehindertenrates zu einem Vorbereitungstreffen eingeladen und angeschrieben mit der Bitte, beispielgebende Präsentationsvorschläge zu schicken, die in besonderer Weise die Teilhabe behinderter Menschen realisieren. Dies waren im Einzelnen:
- die LAG der Werkstätten für behinderte Menschen
- der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Niedersachsen e. V. i. G.
- der Blinden und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V.
- die VHS Schaumburg
- der Behinderten-Sportverband Niedersachsen e. V.
- der Sozialverband Deutschland e. V., Landesverband Niedersachsen
- die Behindertenbeauftragte der Stadt Wolfsburg
- und der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
An Infoständen wurden jeweils Teilaspekte der Teilhabe behinderter Menschen vorgestellt und z. T. konkret erlebbar dargeboten.
Natürlich konnte nur ein begrenzter Anteil an Projekten im Landtag dargestellt werden. Daher wurde die Idee entwickelt, an möglichst vielen Orten in Niedersachsen am gleichen Tag Parallelveranstaltungen vor Ort durchzuführen. Deshalb wurden die anwesenden Vertreter/-innen der niedersächsischen Behindertenbeiräte, die kommunalen Behindertenbeauftragten und die Mitglieder des Landesbehindertenbeirates gebeten, zeitgleich vor Ort Veranstaltungen zur Teilhabe am 03.12.2008 zu organisieren. Es können in diesem Bericht nicht alle Veranstaltungen erwähnt werden, hier nur drei Beispiele:
- Delmenhorst
In Delmenhorst hat die Volkshochschule gemeinsam mit dem Behindertenbeirat und dem Behindertenbeauftragten der Stadt Delmenhorst, Ulrich Gödel, zu einer Dichterlesung, des rollstuhlfahrenden Reisejournalisten Felix Bernhard eingeladen. - Quakenbrück
In Quakenbrück hat der Behindertenbeauftragte der Samtgemeinde Artland, Viggo Schmidt, gleich eine komplette Ausstellung mit Rahmenprogramm organisiert. Es gab Vorträge vom Breiten- und Reha-Sport bis hin zur Diabetesbehandlung. - Gifhorn
In Gifhorn hat sich der Behindertenbeirat intensiv mit dem Thema Leben, Arbeiten und Wohnen mit Unterstützungsbedarf befasst.
An dieser Stelle wird noch einmal darauf hingewiesen: Nicht nur die Hälfte der Referenten/-innen und der Arbeitsgruppenleiter/-innen waren behinderte Menschen, sondern auch alle beteiligten Künstler/-innen, wie der Chor Notenträumer oder Moritz Tiemann (Flöte) und Henry Seemann (Violine), als Solisten. Auch das Rahmenprogramm gestalteten behinderte Menschen: Das Theater Mobile aus Lilienthal, die Schreibwerkstatt der AuE Kreativschule Hannover und die Rockband „Voll Karacho“ aus Meppen.
Der Tag sowohl im Landtag wie in den beteiligten Regionen war ein voller Erfolg. Leider kann dieser Tag 2009 nicht wiederholt werden, wegen evtl. Umbauplanungen des Landtages. Jedoch hat der Präsident des Niedersächsischen Landtages, Herr Hermann Dinkla, zugesichert, dass bei dem Umbau oder der Neugestaltung des Niedersächsischen Landtages behinderte Menschen von Anfang an einbezogen werden, um so die Barrierefreiheit zu sichern. Dies ist ein Erfolg des „Tages der Menschen mit Behinderungen“ im Niedersächsischen Landtag denn: Behinderte Menschen sind die besten Expertinnen und Experten in ihrer eigenen Sache.
Nichts über uns ohne uns
Dekade der Teilhabe in Arbeit, Bildung, barrierefreie Lebenswelten starten jetzt
Rede des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Karl Finke, anlässlich des „Tages der Menschen mit Behinderungen“ am 03.12.2008 in Hannover
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Dinkla, sehr verehrte Frau Sozialministerin Ross-Luttmann, meine Damen und Herren,
als Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen begrüße ich es sehr, dass Sie, Herr Dinkla, den heutigen Tag, den „UN-Welttag der Behinderten“, mit uns gemeinsam in dieser teilhabeorientierten Form begehen und so ein Signal zur Kompetenz behinderter Menschen in Niedersachsen setzen.
Mit dem Wechsel im Verständnis zu uns behinderten Menschen im Rahmen der Behindertenpolitik der vergangenen zehn Jahre wurden die bisher üblichen Begriffe wie Eingliederung und Fürsorge durch Teilhabe und Selbstbestimmung ersetzt. Dies ist keine Symbolpolitik, sondern begründet ein neues Verständnis zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen. Dies in Deutschland und in Niedersachsen.
Sie stehen da in guter Tradition mit unserem ersten niedersächsischen Ministerpräsidenten Hinrich Wilhelm Kopf, der wie ich vom flachen Land in Niedersachsen stammte und der seine parteiübergreifende Sozialpolitik mit Sprüchen wie „Ich bin Sozialist, weil ich Christ bin“ in unserem Land begründet hat. Auch Hinrich Wilhelm Kopf hat während seines bewegten Lebensweges zeitweise mit körperlicher Behinderung zu kämpfen gehabt. Auch er war auf Teilhabechancen angewiesen zur Entfaltung seiner späteren Kompetenz, wie er sie als einfacher Landwirtschaftsgeselle dann mit der Chance, das Abitur als „Fremder“ heute würde man sagen auf dem 2. Bildungsweg nachzumachen, bekam. Eine gute Traditionslinie also in Niedersachsen, die gut zum neuen Verständnis zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen im heutigen Deutschland passt.
Dieses teilhabeorientierte Grundverständnis findet sich im neuen SGB IX, im Bundesgleichstellungsgesetz und in den Ländergleichstellungsgesetzen, in den behindertenpolitischen Zielen des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003 und des Europäischen Jahres der Chancengleichheit 2007. Weltweit manifestiert wurde diese zwischenmenschliche, aber auch politische Ebene eines Handelns auf Augenhöhe durch die in Kürze erfolgende Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte der behinderten Menschen. Die Festlegungen zur Teilhabe, zur angemessenen Lebensqualität, zum inklusiven Gesellschaftsverständnis und zur gemeinsamen Beschulung sowie barrierefreie Lebenswelten wurden von aktiven behinderten Menschen aus Deutschland wesentlich mit gestaltet.
Wie sehen wir behinderte Menschen nun den Begriff der unmittelbaren oder, wie es auch häufig im politischen Raum genannt wird, uneingeschränkten Teilhabe in Theorie und Praxis. Die Auslegung ist eindeutig interessenbezogen. So geht man juristisch von einer abgestuften Form von Teilhabe durch Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung aus. Dann reicht als Beteiligung die Veröffentlichung in Medien, als Mitwirkung die Chance der Anhörung und als Mitbestimmung, über das Ergebnis mitentscheiden zu können. Hier kann aus Sicht behinderter Menschen nur deutlich unterstrichen werden, dass diese Form der Beteiligung und Mitwirkung in der beschriebenen Form ein klarer Rückschritt wäre und den Botschaften und geäußerten politischen Zielen entgegenläuft. Unmittelbare oder uneingeschränkte Teilhabe kann nur definiert werden als Form der Mitbestimmung und Mitentscheidung behinderter Menschen an allen sie betreffenden Belangen, wie es die Behindertenbewegung seit Anfang der neunziger Jahre fordert.
Wir definieren Teilhabe behinderter Menschen als unmittelbare Teilhabe bei Planung, Vorbereitung, Entscheidung, Umsetzung und Auswertung aller Belange, die für uns behinderte Menschen von Bedeutung sind. Wir sind gestaltender Teil des Prozesses, nicht Gegenstand des Handelns Dritter. Dieses Grundverständnis wird auch deutlich durch die Botschaften des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen, das den Teilhabegedanken durch deren Motto „Nichts über uns ohne uns“, aber alles mit uns hervorhob. Ebenfalls waren die Förderkriterien der europäischen Gremien bei entsprechenden Veranstaltungen eindeutig. Fördergelder gab es nur, wenn bei Veranstaltungen oder Kongressen mindestens 50 % der Referentinnen und Referenten selbst behinderte Menschen waren und die Organisationen behinderter Menschen bei Vorbereitung und Durchführung unmittelbar einbezogen waren.
In kooperativer Partnerschaft mit nichtbehinderten Menschen wohnen, arbeiten, zur Schule gehen und Freizeit gestalten sind Elemente eines inklusiven, teilhabeorientierten Gesellschaftsbildes. Dies sollte prägend sein sowohl für die gesellschaftlichen Meinungsträger in Medien, Verwaltung und Politik wie auch für den Alltag der Bürgerinnen und Bürger in den unterschiedlichsten Lebensbereichen. Gemeinsames Ziel ist es, das Subjekt-Objekt-Denken zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen und das die da oben, wir da unten positiv zu durchbrechen und Handlungsfelder zu beschreiben, in denen Teilhabe umgesetzt werden muss. Wie kann Teilhabe auf den unterschiedlichen Feldern strukturell eingeführt werden? Hier müssen neben den theoretischen Erkenntnissen auch die jeweiligen Akteurinnen und Akteure ihre konkrete Situation reflektieren und zu Gunsten der Kompetenz und Teilhabe behinderter Menschen einen oder zwei Schritte zurücktreten.
Wer sich bisher als Anwalt der Behinderten gefühlt hat, muss jetzt nicht nur in verbalen Äußerungen, sondern auch im Alltag zum Verständnis einer kooperativen Partnerschaft kommen. Kooperative Partnerschaft und Teilhabe, was heißt das in verschiedenen Bereichen jetzt? Kooperative Partnerschaft in Werkstätten heißt z. B. Ausbau der Mitbestimmung behinderter Menschen vor Ort und Gleichstellung der Werkstatträte mit Betriebs- und Personalräten bis hin zu Formen der paritätischen Mitbestimmung. In Wohnheimen, Wohngruppen usw. für behinderte Menschen müssen die Heimbeiräte in ihren Kompetenzen so gestärkt werden, dass sie eigenständige Mitbestimmungsrechte erhalten und selbstbestimmtes Leben ermöglichen können.
Unmittelbare oder uneingeschränkte Teilhabe im politischen Raum, also hier im Landtag, heißt einerseits Stärkung der Kompetenzen der hier anwesenden Beiräte und Beauftragten und der Selbsthilfegruppen und Verbände behinderter Menschen. Es heißt aber auch als nächsten Schritt unmittelbare Teilhabe konkret und ehrlich gemeint behinderte Menschen stimmen im Landtag selbst mit ab. Also hier meine Aufforderung an die im Landtag vertretenen Parteien, direkt darauf hinzuwirken, dass die Ziele und Anliegen behinderter Menschen im Landtag nicht wie bisher von nichtbehinderten Dritten, sondern von aktiven behinderten Menschen selbst eingebracht werden. Hierbei ist es von hoher Bedeutung für uns behinderte Menschen, dass hier die Einheit von behindertenspezifischer Lebensgeschichte und Fachkompetenz in die Arbeit des Landtages mit einfließt. Zu politischen Überzeugungen gelangt man im Laufe eines Lebens, Fachwissen zu verschiedenen Politikfeldern kann man sich aneignen und sich dann mit hohem menschlichem Engagement dafür einsetzen. Lebensgeschichtliche Prägungen und Erfahrungen der unterschiedlichen Formen, die behinderte Menschen von Geburt an oder durch eine Krankheit oder einen anderen Lebensbruch erfahren haben, begründen Handeln und hohe Motivation, sich für die Interessen und Belange dauerhaft einzusetzen, ohne die erforderliche Kompromissbereitschaft im konkreten Alltag zu vernachlässigen.
Hierbei ist die Botschaft der Barrierefreiheit, wie sie auch hier erörtert wird, im Rahmen eines barrierefreien Landtages und der Gestaltung barrierefreier Lebenswelten von hoher Bedeutung. Barrierefreiheit ist hier im umfassenden Sinne gemeint als barrierefrei für alle Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsarten, allerdings auch barrierefrei gemeint als barrierefrei im zwischenmenschlichen Bereich. Wie besser als durch ein barrierefreies Agieren behinderter und nichtbehinderter Menschen im Landtag und in anderen politischen Feldern, das dann über die Medien kommuniziert wird, kann verdeutlicht werden, wie kompetent behinderte Menschen sind, ihre Interessen selbst einzubringen und das, was sie immer artikulieren, Expertinnen und Experten in eigener Sache zu sein, hier auch konkret belegen. Dies wäre auch in die Gesellschaft hinein ein wichtiges Signal an alle Bürgerinnen und Bürger, die Kompetenzen behinderter Menschen wahrzunehmen, statt wie bisher oft nur ihre Schwächen. Ihre häufig nicht erkannten Stärken zu erkennen und auf diese bewusst einzugehen und sie zu nutzen.
Als Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen freue ich mich, dass heute ein so wesentliches Signal für eine gemeinsame Zukunft behinderter und nichtbehinderter Menschen in Niedersachsen gesetzt wird. Mit den Arbeitsfeldern Bildung, Barrierefreiheit, Teilhabe und Arbeit werden exemplarisch Themen erörtert, die zukunftsweisend sind für ein inklusives Miteinander behinderter und nichtbehinderter Menschen. Das positive Grundverständnis, das den Zusammenhalt behinderter und nichtbehinderter Menschen prägt, wird heute im Landtag beeindruckend dokumentiert. Der Landesbehindertenbeirat, der Landesbehindertenrat, die vielen Selbsthilfegruppen und Verbände behinderter Menschen, die hier aktiv sind, sind ein deutliches Signal dafür, dass die ca. 800.000 behinderten Menschen in Niedersachsen aktiv gestaltende Persönlichkeiten des sozialen Miteinanders sind. Ich freue mich auf den heutigen Tag und eine hoffentlich nachhaltige Wirkung im Sinne einer teilhabeorientierten Zukunftsgestaltung und den Initiativen, die hierzu aus Niedersachsen kommen.
Bei ihrer Durchsetzung werden sie immer wieder auf Widerstände stoßen. Doch in guter niedersächsischer Tradition werden sie dann wie Hinrich Wilhelm Kopf, der bekannt für seine derben Sprüche in Plattdeutsch war, sagen: „Pus’ di man nich op, büst ok blot mit’n nookten Moors oppe Welt komen (Blas’ dich nicht auf, du bist auch nur mit nacktem Hintern auf die Welt gekommen)“.
Ich danke ihnen!
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