Tätigkeitsbericht 2009 - Vorwort/Einleitung
Vorwort/Einleitung
Vorwort zum Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Anstoß geben. Vorankommen!
Sie halten meinen fünften Tätigkeitsbericht als Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen in der Hand. Er umfasst den Zeitraum 2004 bis 2009. Die blaue Kugel, die sowohl das Deckblatt wie auch die folgenden Seiten begleitet, symbolisiert mein Verständnis von den Aufgaben als Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen. Anstoß zu Gunsten einer fortschrittlichen Behindertenpolitik geben und gemeinsam mit einem ausgedehnten Netzwerk von Bündnispartner/-innen für eine haltbare Wegstrecke sorgen: Das sind Kennzeichen der Arbeit des Büros des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Sich in Netzwerken bewegen, ständig auf unterschiedlichen Ebenen im Sinne behinderter Menschen agieren heißt, um bei der Symbolkraft der Kugel zu bleiben, auch mal mit Bande zu spielen. Gemeinsam Ziele definieren, in Kooperation mit unterschiedlichen Partnern Schritte hierzu zu vereinbaren, gehört zu meiner alltäglichen Arbeit und der meines Büros. Besonders augenfällig war dieses Grundverständnis in der Vergangenheit z. B. bei den Bündnissen für den Erhalt bzw. die Wiedereinführung des Landesblindengeldes oder dem Niedersächsischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG). In beiden Fällen war ich als Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen mit meinem Büro Teil des Bündnisses, jedoch auf Grund der besonderen Stellung als Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen und der jeweiligen Verbände nicht Hauptkoordinator. Neue Akzente wie das „Budget für Arbeit“ sowie die außergewöhnliche Förderung integrativer Erwachsenenbildung sind dennoch untrennbar mit der Arbeit des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen verbunden.
Stellvertretend für die Mitglieder der Nds. Landesregierung möchte ich mich bei Frau Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann und bei Frau Staatssekretärin Dr. Christine Hawighorst für die Unterstützung und gute Zusammenarbeit bedanken.
Der Anspruch auf politische Teilhabe und Mitbestimmung wurde durch die beachtenswerte Beteiligung an der Großveranstaltung des Landtagspräsidenten Hermann Dinkla anlässlich des „UN-Welttages der Behinderten“ am 03.12.2008 in Hannover und als Mitherausgeber der Broschüren zur Landtags-und Bundestagswahl gesetzt.
Durch das am 1.1.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) hat sich meine Dienstbezeichnung geändert. Aus dem „Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen“ wurde der „Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen“. Der vorliegende Tätigkeitsbericht, in dem durchgängig die Formulierung Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen gewählt wird, vermittelt Ihnen auch Eindrücke des theoretischen Wechsels von einer integrativen zu einer inklusiven Behindertenpolitik, wie sie in der am 13.12.2008 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention formuliert ist. Anstoß geben, Ziele vereinbaren, Schritte gemeinsam umsetzen, das sind und bleiben auch vorrangig meine Ziele und der Antrieb für meine Arbeit ich wünsche Ihnen Spaß bei der Lektüre und den Mut, sich bei künftigen Aktionen zu Gunsten der Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen mit mir solidarisch einzusetzen.
Ihr Karl Finke
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
„Yes we can“
Selbsthilfe Selbstbestimmung Empowerment Einheit von behindertenspezifischer Lebensgeschichte und Fachkompetenz
Der Slogan des neuen US-amerikanischen Präsidenten Barack Obama könnte auch der deutschen Selbsthilfe- oder der amerikanischen Empowermentbewegung entlehnt sein. Im Gegensatz zu paternalistischen defizitorientierten Betrachtungen wie „Menschen mit bestimmten Schwächen“ oder „bildungsferne Schichten“ überträgt dieser Slogan „Yes we can“ den Bürgerinnen und Bürgern Mut, Energie, Selbstbewusstsein, eben Power.
Zwischen dem Willen zur Mitgestaltung und der politischen Durchsetzung liegen Jahrzehnte oder Jahrhunderte. Deutlich wird dieser Spannungsbogen zwischen der eindrucksvollen Dokumentation der Unterdrückung farbiger Mitbürger/-innen durch die erhobene schwarze Faust der amerikanischen Olympiasieger bei den olympischen Spielen 1968 in Mexiko City und dem einmaligen Erfolg eines farbigen Präsidentschaftskandidaten 2008.
In den 60er und 70er Jahren hatten sich in den USA diskriminierte Bevölkerungsgruppen zusammengeschlossen, um im Rahmen von Selbsthilfe- oder Selbstvertretungsgruppen auf ihre gesellschaftlich randständige Position hinzuweisen. Besonders bewusst wurde dies durch die „Black Panther“ Bewegung bzw. der Bürgerrechtsbewegung des schwarzen Amerikas sowie der Frauenbewegung und nachfolgend der Bewegung behinderter Menschen (z. B. Independent Living Bewegung) und der Bewegung von Eltern behinderter Kinder.
Die Bürgerrechtsbewegungen vor allem der schwarzen Bevölkerung wie aber auch ähnlich gelagerte befreiungstheologisch geprägte Kampagnen in Südamerika hatten zugleich einen Ansatz hervorgebracht, der unter dem Stichwort des Empowerment bis heute als „Stimme der Betroffenen“ in unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen hohe Wertschätzung erfährt. Er versucht die gesellschaftlich normierte Zuweisung von Schwächen und Defiziten durch Übertragung von Stärken und Förderung individueller Ressourcen grundlegend zu ändern. Ferner soll die Gestaltung und Mitentscheidung über alle persönlich relevanten Angelegenheiten und Lebenszusammenhänge in kollaborativer und demokratischer Partnerschaft mit den jeweiligen Adressatengruppen, z. B. behinderten Menschen, verwirklicht werden.
Parallel zu der in den USA entstandenen Independent Living Bewegung entwickelte sich in Deutschland in Folge der emanzipatorischen Bewegung der 70er Jahre und des Abschlusses der Rekonstruktionsphase der Bundesrepublik nach dem 2. Weltkrieg, eine neue Selbsthilfebewegung, die ihre Wurzeln in dem Bereich der gesundheitlich beeinträchtigten, chronisch kranken und behinderten Menschen hat.
Im Gegensatz zu den bisherigen Wohlfahrts-, Sozial- oder Fachverbänden mit ihrem mächtigen Funktionärs- und weit verbreiteten Institutionswesen, vor allem ihren großen Behinderten- und Sozialeinrichtungen, konzentrierten sich diese Selbsthilfegruppen/Verbände an ihrer jeweiligen Betroffenheit und suchten im Kontakt mit Gleichbetroffenen ihre Lebenssituation zu reflektieren und gemeinsames Handeln zu entwickeln. So entstanden als Kontrapunkt zu den großen Wohlfahrts- und Sozialverbänden basisnahe Initiativen, die sich bewusst von professioneller Abhängigkeit und Bevormundung abgrenzten. Eine advokatorische Vertretung durch sie im gesellschaftlichen und politischen Raum wurde von ihnen als potenzielle Interessenbeschränkung zu ihren Lasten abgelehnt.
Die in den USA entstandene Empowermentbewegung und die deutsche emanzipatorische Selbsthilfebewegung wenden sich von Beginn an gegen jegliche Versuche, sie als Einsparmodelle gesellschaftsfähig zu machen. Julian Rappaport, ein wichtiger Vertreter des Empowermentansatzes, spricht von einer Sichtweise der Herrschenden gegenüber den Benachteiligten als Kinder in Not, die es aufzulösen und in eine kooperative Partnerschaft zu überführen gilt. Einen potentiellen Ressourcenabbau in diesem Bereich lehnt er mit drastischen Worten ab. Empowerment ohne erforderliche Ressourcen hat nichts mit Empowerment, sondern mit purem Zynismus zu tun! Eine Gesellschaftspolitik nach dem Motto „Nun gestaltet euch mal schön selbst“ oder „Empowered euch mal schön“ und dies ohne entsprechende materielle Möglichkeiten wird als gesellschaftliches Abschieben abgelehnt. Die Empowermentbewegung behinderter Menschen mit ihrer Anlehnung an die Black Power oder Women’s Power Bewegung vermittelt durch diese Vorbilder gerade behinderten Menschen Mut, Energie und Selbstbewusstsein eben Power. In ihrer Dimension geht sie nicht von einer eindimensionalen Gesellschaftsentwicklung aus, sondern von einem Denken und Handeln in Widersprüchen.
Selbsthilfe, Selbstbefähigung, Empowerment, Selbstvertretung, Selbstermächtigung oder Selbstbemächtigung der jeweiligen Lebens- und Gestaltungssituationen für behinderte Menschen spiegelt sich jeweils in der konkreten Handlung wieder und in dem Dialog mit den unterschiedlichen gesellschaftlichen Anforderungen. War in der deutschen Selbsthilfebewegung noch bipolares Denken prägend, also Selbstbestimmung versus Fremdbestimmung, Autonomie versus Abhängigkeit, Kompetenz versus defizitorientiertes Denken, versucht der Empowermentansatz dieses bipolare Denken aufzulösen und durch eine kollaborative Partnerschaft zu einem gemeinsamen Miteinander zu kommen. Es gibt jedoch hier einen wesentlichen Unterschied zwischen der amerikanischen Entwicklung und der Situation in der Bundesrepublik Deutschland. War in den USA eine verbandliche oder wohlfahrtsverbandliche Organisation behinderter Menschen nur rudimentär vorhanden, gab und gibt es in Deutschland bereits die großen Behinderten- und Sozialverbände sowie die Wohlfahrtsverbände, die sich als geborene Anwälte der Behinderten sehen und hieraus auch ihre Identität ableiten. Wie der ehemalige Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Karl-Hermann Haack, sagte, könnte man in den USA Greenfield Roads neu einrichten, in Deutschland waren im sozialen Bereich alle Straßen schon mehrfach gepflastert, erneuert und interessenbehaftet. Das in den USA locker und selbstverständlich formulierte Postulat „Stärken übertragen und Stärken behinderter Menschen fördern“ stößt in Deutschland auf Grund der verkrusteten Strukturen auf massive Widerstände. Nichts ist so beharrlich wie das Eigeninteresse der jeweils agierenden Personen oder des jeweils agierenden Verbandes oder der Parteien. Sich selbst zurücknehmen zu Gunsten der Kompetenz behinderter Menschen, Stärke übertragen, ist in Deutschland, zumindest für die großen Wohlfahrtsverbände und Parteien auf Sonntagsreden, auf die Programmatik für das Jahr 200X beschränkt. Hatte sich in den USA mit dem zeitgleichen Auftreten der politisch bewussten Randgruppen und deren Eintreten für soziale Veränderungen sowie der in der Regel konservativen Veteranenverbände, die für soziale Absicherung und Teilhabe der Kriegsveteranen eintraten, zwar ein Bündnis Ungleicher gebildet, so gab es dennoch Übereinstimmung in der Zielsetzung, ein Antidiskriminierungsgesetz zu verwirklichen. Dieses Bestreben war erfolgreich und für entsprechende Initiativen in westeuropäischen Zonen, so auch in der Bundesrepublik Deutschland, anregend und ermutigend.
In der Bundesrepublik Deutschland wird in der Selbsthilfebewegung von der sogenannten DreiWellen-Theorie gesprochen. Die 1. Welle der Selbsthilfebewegung und Zusammenschlüsse entwickelte sich nach dem 1. Weltkrieg. Hier haben sich die Kriegsopfer in großen Behindertenverbänden, wie dem damaligen Reichsbund (jetzt SOVD und VDK), dem Blindenverband und dem Gehörlosenverband zusammengeschlossen. Ihr Bestreben war es, berufliche und soziale und Bildungsteilhabe für ihre Personengruppe zu erreichen und entsprechende rehabilitierende Maßnahmen für diejenigen, die für das Vaterland gekämpft haben, umzusetzen. Abhängig von den sehr begrenzten wirtschaftlichen Möglichkeiten nach dem 1. Weltkrieg war die Akzeptanz für diesen Personenkreis sich zu verwenden, in allen Gesellschaftsschichten vorhanden. Kern dieses Ansatzes war jedoch das Kausalitätsprinzip und damit eine Abstufung zwischen Kriegsversehrten und sonstigen Krüppeln, wie es damals hieß.
Wie bereits erwähnt, entwickelte sich parallel zu der gesellschaftlichen Emanzipationsbewegung der 70er Jahre und den sozialen Reformen dieses Jahrzehnts die 2. Welle der Selbsthilfebewegung. Sie hatte zum Ziel, das Kausalitätsprinzip durch das Finalitätsprinzip behindert = behindert, abzulösen und so allen behinderten Menschen gleiche Bildungs-, Berufs- und soziale Eingliederungsmöglichkeiten zu geben. Aus diesen politisch bewussten Selbsthilfezusammenschlüssen entstanden schnell bundesweit vernetzte Selbsthilfeverbände mit einer bundesweiten Größenordnung zwischen 50 und 20.000 Mitgliedern. Mit ca. 70.000 bis 100.000 Selbsthilfegruppen, von der Selbsthilfegruppe seltener Erkrankungen bis hin zum Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter, versammelt sich hier ein buntes Konglomerat unterschiedlicher Personengruppen, Interessen- und Organisationsformen. Einige sind nur als kleine Gruppen auf sich bezogen und bemühen sich als niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungsangebot sich gegenseitig zu stabilisieren, während andere Gruppen auf Regional-, Landes- und Bundesebene durchorganisiert sind und so bereits ein Zwischenstadium zwischen Selbsthilfe und mittlerem Verband erreicht haben. Ihren organisatorischen Zusammenschluss haben die meisten dieser Selbsthilfegruppen in den LAGn Selbsthilfe behinderter Menschen und der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen.
Die 3. Welle der sogenannten Selbsthilfebewegung ist die nicht mehr ganz so neue Selbstbestimmt Leben Bewegung. Sie lehnt sich bewusst an die Indepentent Living Bewegung in den USA an und ist Kern der autonomen Behindertenbewegung in Deutschland. Den Ursprung hat sie in der 1990 gegründeten „Selbstbestimmt Leben Bewegung Deutschland“ und den vielen Zentren für Selbstbestimmt Leben, z. B. in Erlangen und Bremen, den Frauennetzwerken und vielen Spontanzusammenschlüssen. Viele von ihnen haben sich die amerikanische Independent Living Bewegung selbst angesehen und nach dem Motto „Wenn einer eine Reise tut“ entsprechende Formen selbstbestimmter Wohn-, Arbeits- und Lebensgestaltung auch für Deutschland gefordert. Kern ihrer Botschaft war die Forderung nach einem Antidiskriminierungsgesetz, wie es die Behindertenbewegung in den USA erkämpft hat.
Es gibt keine Identität zwischen den Interessen und Belangen behinderter Menschen selbst und professioneller verbandlicher oder ehrenamtlicher Helfer. In entscheidenden Situationen für uns behinderte Menschen sind wir auf unsere eigene Willenskraft und Organisationskompetenz angewiesen. Von daher heißt Interessenvertretung behinderter Menschen auch stets, nicht an Dritte zu delegieren, sondern sich selbst als mitbestimmende Bürger einzubringen. In Konflikt- und Entscheidungssituationen kommt es auf die behindertenspezifische Fachkompetenz aber auch auf die behindertenspezifische Lebensgeschichte als Erfahrungs- und Handlungshintergrund in unterschiedlichen gesellschaftlichen Feldern an. Diese konkreten Erfahrungen der Selbsthilfe und Selbstorganisation haben wir sowohl von Projekten vor Ort, wenn es darum geht, eigenständige Wohn-, Lebens- und Arbeitsformen zu verwirklichen, aber auch bei gesellschaftlich strukturellen Inhalten konkret machen müssen. So ist die Verfassungsergänzung mit dem Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ einerseits Ergebnis einer bundesweiten Kampagne der Selbstbestimmt Leben Bewegung und des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter sowie andererseits der bundesweiten Kampagne des Behindertenbeauftragten aus Niedersachsen, Karl Finke, zusammen mit anderen behinderten Menschen gegen Gewalt gegen behinderte Menschen und anderen Minderheiten. Der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker hat mit ausdrücklichem Hinweis auf die Kampagne gegen verbale, körperliche und strukturelle Gewalt die Verfassungsergänzung entgegen des Votums der Bund-/Länderverfassungskommission gefordert. Unter dem Aspekt von Menschenwürde und Menschenrecht wurde diese Kampagne auch entsprechend gewürdigt. Basis des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes war ein Gesetzentwurf behinderter Juristinnen und Juristen soviel zum Thema Kompetenz.
Vernetztes Denken und Handeln, politisches Bewusstsein und Organisationskompetenz haben in hohem Maße die Behinderten- und Sozialverbände in Niedersachsen bewiesen. In einer beispiellosen Kampagne haben alle wesentlichen Behinderten- und Sozialverbände unter Federführung des Blindenverbandes Niedersachsen und mit Unterstützung des Behindertenbeauftragten des Landes, die Wiedereinführung des Landesblindengeldgesetzes im wahrsten Sinne des Wortes erkämpft. Es ist erstmals in der Geschichte des Landes, dass ein Gesetz, unabhängig von der Höhe, in Form und Inhalt identisch, wieder eingeführt wurde und recht bald danach auch wieder erhöht wurde. Unsere Aktions- und Kampagnefähigkeit mussten wir 2007 erneut einbringen. Die Niedersächsische Landesregierung legte Anfang des Jahres 2007 einen Gesetzentwurf zu einem Gleichstellungsgesetz vor, das von allen Behindertenverbänden abgelehnt wurde. Veröffentlicht in den Medien wurde das Gesetz mit dem Satz „Behindertenbeauftragter Finke lehnt Mitzeichnung ab“. Sofort waren 20 Behinderten- und Sozialverbände zusammengeschlossen und bereiteten nicht nur Aktionen und Kampagnen vor: Mit Bezug auf einen Gesetzentwurf des Behindertenbeauftragten sowie ein vom Landesbehindertenrat erstelltes Eckpunktepapier war das unter Federführung des Sozialverbandes Deutschland geführte Bündnis sofort dialog- und handlungsfähig. In einem konstruktiven Dialog mit der Niedersächsischen Landesregierung wurde dann ein Gesetzentwurf vorgelegt, der die Zustimmung aller Verbände erhielt. Wir wollen nicht darüber streiten, welches der beste Gesetzentwurf bundesweit ist, aber das Gesetz aus Niedersachsen kann sich hier sehen lassen und ist ein politischer Erfolg der Demokratie von unten. Bei dem Kampf für die Wiedereinführung des Landesblindengeldes war uns die Unterstützung verschiedener Fraktionen sehr dienlich, bei dem Erfolg des Landesgleichstellungsgesetzes haben die Behindertenverbände als außerparlamentarische demokratische Gruppen nicht nur an der Willensbildung mitgewirkt, sondern Politik mitgestaltet.
Das Selbstbewusstsein der Selbsthilfeinitiativen und Behindertenverbände in Niedersachsen hat in den vergangenen Jahren den Stand erreicht, dass wir von uns sagen: Wir können zwar nicht alles, wir können aber vieles und vieles können wir auch durch unsere intakten Netzwerke und unserem solidarischen Umgang untereinander selbst organisieren, selbst verwirklichen und selbst mehrheitsfähig in die Gesellschaft mit einbringen. Wird von denen, die unsere Teilhabe mildtätig gewähren, diese als Beteiligung, Mitwirkung oder Mitbestimmung definiert, so haben wir im Spektrum der großen Wohlfahrtsverbände und Parteien bestenfalls den Status der Mitwirkung bundesweit erreicht. Mitbestimmung und Entscheidung ist immer noch hoheitliche Aufgabe der ca. 90 % nichtbehinderten Menschen in Deutschland. Unter der Prämisse, uns Stärke zu übertragen und zuzutrauen, wollen wir bipolares Denken, wie an den Beispielen Selbst- statt Fremdhilfe, Kompetenz statt defizitorientiertem Denken, Autonomie statt Abhängigkeit, in ein selbsthilfeorientiertes, alle Menschen gleich akzeptierendes Denken überführen. Kooperative Partnerschaft mit Gesellschaft und Wohlfahrtsverbänden ist hier handlungsleitend.
Die nächsten Etappen für mehr Kompetenz und Ressourcen behinderter Menschen sind: die Eingliederungshilfe in ein soziales Leistungsgesetz umwandeln die bisherige Institutionen bezogene Förderung in eine Personen bezogene Förderung überleiten und inklusive Systeme in Bildung, Arbeit und Wohnen, verwirklichen. Auf der Ebene der Mitbestimmung heißt dies paritätische Mitbestimmung behinderter Menschen in Behinderten- und Wohlfahrtseinrichtungen, sowie ein Grundmandat als Einstieg. So wird der unmittelbare Dialog und Teilhabe für behinderte Menschen in allen politischen Gremien und allen Ebenen rechtlich organisiert.
Die gehobene schwarze Faust 1968 und der jetzige Erfolg des farbigen Präsidenten muss zu einem gemeinsamen alle Gesellschaftsgruppen umfassenden „Yes we can, yes we do, yes we accept you“ Tenor der Wohlfahrtsverbände und der Gesellschaft in Deutschland werden.
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