Tätigkeitsbericht 2009 - 04 Weitere "Spielfelder"
04 Weitere "Spielfelder"
Die UN-Behindertenrechtskonvention
Handlungsfeld für Niedersächsische Landespolitik
Gutes Verabschieden und entsprechendes Handeln veranlassen. Diese Devise des nds. Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gilt auch für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Am 13.12.2008 hat die Bundesregierung Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und somit als handlungsleitend für politische und gesellschaftliche Rahmen bestimmt. Nachdem behinderte Menschen und aktive Behindertenverbände aus Deutschland wesentlich an der erfolgreichen Gestaltung des verabschiedeten Entwurfs bei den Vereinten Nationen mitgewirkt haben, gilt es die UN-Behindertenrechtskonvention zügig in die bundesdeutsche Wirklichkeit zu übertragen. Neben rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene sind auch die Länder auf unterschiedlichen Feldern konkret gefordert, den Wechsel von separativen zu inklusiven Systemen verbindlich rechtlich fest zu schreiben. Für Niedersachsen gilt dies u. a. für die Bereiche Barrierefreiheit, Einbeziehung in den allgemeinen Arbeitsmarkt, einer angemessenen Lebensqualität im Vergleich zu nicht behinderten Menschen, insbesondere aber den Anspruch auf integrative/inklusive Bildung und Qualifizierung sowie eigenständige Wohn- und Lebensformen. Einen ersten Aktionsplan im Vorgriff zu gesetzlichen Änderungen hat der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen vorgelegt.
Arbeiten wir gemeinsam an einem inklusiven Miteinander behinderter und nichtbehinderter Menschen, damit die Diskussionen um technische bzw. zwischenmenschliche Barrieren, die von vorgestern sind, um gemeinsam ein starkes, solidarisches Niedersachsen von morgen zu verwirklichen. Stärken stärken, Schwächen ausgleichen, das macht alle Menschen stärker, egal ob behindert oder nichtbehindert.
Teilhabe für alle!
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention BRK) ist auf internationaler Ebene am 3.5.2008 und in Deutschland am 26.3.2009 in Kraft getreten.Welche Veränderungen hat diese Norm für die behinderten Menschen bislang in Niedersachsen bewirkt?
Diese Fragestellung bewegt beinahe täglich bei der Erledigung anstehender Aufgaben, denn einen spürbaren Ruck hat es nicht gegeben. In einzelnen wenigen Bereichen könnte sogar der Eindruck entstehen, dass die Öffentlichkeitsarbeit der behinderten Menschen einzufrieren droht.
Um mit einem aus 4 bis 5 Personen bestehenden Arbeitsteam ein deutliches Signal zu setzen und die Öffentlichkeit für bestimmte Themen zu sensibilisieren, muss unser Büro zurückgreifen auf erfolgreiche Zusammenarbeit mit Verbänden und Institutionen aus früheren Jahren. In Kooperation ließe sich sicher etwas bewegen.
Der Tag der Niedersachsen in Hameln, in der Zeit vom 19.6. bis zum 21.6.2009, erschien als ein geeigneter Zeitpunkt für einen derartigen Vorstoß. „Teilhabe für alle!“ war das gewählte Motto, um wieder einmal mit gezielten Aktionen an die Öffentlichkeit heranzutreten und über Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen aufzuklären. Das Organisationskuratorium der Stadt Hameln hatte ein offenes Ohr für dieses Anliegen und stellte Zelte und Präsentationsfläche in bester Lage, am Grünen Reiter, zur Verfügung.
Hervorragende künstlerische Darbietungen auf der Zeltvorfläche erwiesen sich als echter Publikumsmagnet. Chorgesang und Volkstanzgruppen, deren Mitglieder sich ausschließlich aus behinderten Menschen zusammensetzten, begeisterten die Zuschauer mit ihrem Können und stellten unter Beweis, dass Behinderungen für Darbietungen auf hohem Niveau keine Einschränkung sein müssen.
Zu den mitwirkenden Künstlern im Außenbereich zählten:
- die Tanzgruppe Waldheim Cluvenhagen
- die Volkstanzgruppe "Vergiss mein nicht" aus Stuhr
- die Notenträumer, Chor der Lebenshilfe e. V. Hildesheim
Der starke Publikumsandrang ermöglichte den ausstellenden Verbänden intensive Gesprächsführungen und erfolgreiche Aufklärungsarbeit.
Der Begriff „Teilhabe am täglichen Leben“, übertragen auf unterschiedliche Alltagssituationen und verschiedene Behinderungsarten konnte somit einem breiten Publikum näher gebracht werden und lässt hoffen, dass hier eine Initialzündung für Beiträge und Beteiligungen mit entsprechender Außenwirkung bei künftigen Tagen der Niedersachsen gegeben wurde.
shared space
geteilte Verkehrsfläche geteilte Meinungen … und was sagen behinderte Menschen dazu?
shared space ist ein Projekt, mit dem sich u. a. auch die Mitglieder des Landsbehindertenbeirates (LBBR) befasst haben.
Unter „shared space“ ist ein Verkehrsraum zu verstehen, bei dem
- alle Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und auch Führer von Kraftfahrzeugen) nebeneinander als gleichberechtigte Partner am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen
- die Verkehrsführung unter Verzicht auf jegliche Verkehrsbeschilderungen, Lichtzeichenanlagen und dergleichen erfolgt
- auf Bordsteinabsenkungen, Bürgersteige und Zebrastreifen verzichtet wird
- der Verkehrsfluss dank der erklärten Gleichberechtigung und dem Entzug von Reglementierungen reibungsloser, stress- und infolge auch unfallfrei erfolgen soll
Diese kurze mit eigenen Worten gewählte Definition ist nicht umfassend, verdeutlicht jedoch das Konzept mit dem unter dem letzen Spiegelstrich angestrebten Ziel.
Besonders eingebracht hat sich die niedersächsische Gemeinde Bohmte, nordöstlich von Osnabrück gelegen, bei diesem Projekt. Ein Straßenzug in Bohmte wurde an die Vorgaben von shared space baulich angepasst und wird nun in der Praxis erprobt.
Da ist es doch naheliegend, wenn sich behinderte Menschen vor Ort über dieses Vorhaben informieren. So geschehen:
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hat einen Ortstermin in Bohmte gemeinsam mit Herrn Hans Werner Lange, dem Geschäftsführer des Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V., wahrgenommen.
Gesammelte Eindrücke und erste Erfahrungen sollten nun auch an ein größeres fachlich betroffenes Gremium weitergegeben werden. Der LBBR hat zu seiner Tagung am 27.11.2008 sowohl den Bürgermeister der Gemeinde Bohmte, Herrn Klaus Goedejohann, als auch Herrn Gerhard Renzel vom Blindenverband Niedersachsen, Regionalverband Osnabrück, zu einem Fachvortrag gebeten. Mit der Wahl dieser beiden Referenten konnten die unterschiedlichen Sichtweisen der Verwaltung und auch der von behinderten Menschen, aufgezeigt werden.
Im Anschluss an die beiden Vorträge wurde im Gremium des Landesbehindertenbeirats lebhaft diskutiert. Hervorzuheben ist hierbei die Aussage, dass die erforderliche Disziplin sowohl beim fließenden als auch dem ruhenden Verkehr nicht immer vorherrscht, so dass hier noch Nachbesserungen erforderlich sind, um erkannten Störungen nachhaltig vorzubeugen.
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