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Tätigkeitsbericht 2009 - 05 Neue Wege: Wohnen und soziale Integration

05 Neue Wege: Wohnen und soziale Integration

Integration behinderter Kinder

Als Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen habe ich das Ziel, behinderten Kindern von Anfang eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu sichern. Integrative Kindertagesstätten sind Lernplätze für alle Kinder. Deshalb setze ich mich vehement für eine nichtaussondernde Förderung behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen ein. Gemeinsame Erziehung setzt voraus, alle Kinder einer Kindergruppe, deren individuelle Eigenschaft es ist, in vielfältiger Weise verschieden zu sein – gleichermaßen zu betreuen, erziehen und zu bilden und ihre Lebens- und Spielräume barrierefrei zu gestalten. Nur so haben alle Kinder die Chance auf soziales Lernen.

In Niedersachsen hat z. B. jedes Kind auf Grund des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Gemäß § 2 dieses Gesetzes haben Kindertagesstätten einen eigenen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Insbesondere soll in diesen Einrichtungen die gemeinsame Erziehung von nichtbehinderten und behinderten Kindern gefördert werden. Fachlich und finanziell zuständig ist die jeweilige Kommune. Interessierten Eltern wird empfohlen, entsprechende Anträge auf Einzelintegration oder Einrichtung einer integrativen Gruppe zu stellen.

Unterstützt bei meinen Forderungen werde ich durch den von mir gegründeten „round table Integration“, dem unter anderem zahlreiche Verbände, Elterninitiativen sowie Lehr- und Erziehervertreter/-innen angehören und der auf meine Einladung in regelmäßigen Abständen zusammen kommt.

 

Integration behinderter Kinder in der Schule

Mit einer Integrationsquote von rund 15 % liegt Deutschland europaweit auf einem der letzten Plätze. Andere Staaten machen mit einer Quote von mehr als 80 % vor, wie Integration gelingen kann.

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert eine integrative Schule für alle. Ziel muss es sein, dass behinderte und nichtbehinderte Kinder miteinander und voneinander lernen können. Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder muss selbstverständlich sein. Gemäß § 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes sollen Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten erlauben. Dieser im Niedersächsischen Schulgesetz formulierten Zielsetzung muss noch mehr Nachdruck verliehen werden. Die schulische Integration stellt weiterhin eher die Ausnahme dar. Voraussetzung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ihr voller Zugang zu den regulären Schulen. Spätestens seit der PISA-Studie (Programme for international Student Assessment) ist bekannt, dass alle Kinder von einer individuellen Förderung profitieren. Die PISA-Studie untersucht in Abständen von 3 Jahren Bildungsergebnisse, die in den teilnehmenden Staaten erreicht werden. Niedersachsen hat durch den Einsatz von sonderpädagogischen Kräften im Grundschulbereich erreicht, dass Kinder mit Behinderungen weit weniger ausgesondert werden als in anderen Bundesländern und weist eine Integrationsquote von 7,4 %, aber einer Überweisung an eine Förderschule von 4,5 % auf. Ziel bei den Förderschülerinnen und Förderschülern muss es jedoch bleiben, dass die Integrationsquote in Niedersachsen weiter gesteigert wird. Hier kann auch durch den Ausbau von Integrations- und Kooperationsklassen und der Unterstützung der regionalen Kooperationszentren viel erreicht werden, u. a. eine stärkere regionale Einbindung. Die Erfolge ermutigen, diesen Weg konsequent weiter zu beschreiten. So werden derzeit ca. 70 % aller blinden Schülerinnen und Schüler integrativ beschult. Gemeinsames Ziel muss es bleiben, alle Schülerinnen und Schüler des Schulbezirks in einer Schule zu unterrichten und hier auf die unterschiedlichen Behinderungen spezifischen Förderungen erfolgen zu lassen, um eine evtl. Stigmatisierung möglichst zu vermeiden. Soziales Lernen heißt voneinander lernen und einander verstehen. Also behinderte Schülerinnen und Schüler und alle anderen Schülerinnen und Schüler lernen gemeinsam schulische Inhalte und soziale Kompetenzen für ein soziales Miteinander. Inklusion heißt der Schlüssel, das heißt Einbeziehung und bedeutet aus bildungspolitischer Sicht eine Schule für alle. Diese Leitidee muss auch in Niedersachsen für Vielfalt, Toleranz und Chancengleichheit stehen, um die in der UN-Konvention geforderte uneingeschränkte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu garantieren. In Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention vom 10.07.1992, dem Recht auf Bildung, Schule und Berufsausbildung heißt es:

„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf Bildung an, um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen. Das gleiche Recht auf Bildung bedeutet, dass jeder Schülerin und jedem Schüler die für ihre oder seine Situation besten Ressourcen und Pädagoginnen und Pädagogen zur Verfügung zu stehen. Keiner darf zurück bleiben.“

Mit dem Recht auf Teilhabe wird eine Neugestaltung des Bildungswesens unter Berücksichtigung von Gleichstellung, Selbstbestimmung und Vielfalt eingefordert. Das Recht auf individuelle Förderung bildet die Grundlage, um die massive Ausgrenzung behinderter Kinder aus dem regulären Schulwesen durch Verweis auf Sonderschulen nicht länger fort zu setzen. Jedes Kind hat einen Anspruch auf umfassende Bildung, die sich an seinem Begabungs- und Leistungsprofil orientiert.

 

Rede des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zur Anhörung zum Gesetzentwurf

Gesetz zur Verwirklichung des Rechts auf Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Schule (Drucksache 16/796) im Niedersächsischen Landtag am 29.5.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst darf ich mich recht herzlich für die Einladung zu der heutigen Anhörung bedanken. Wie Sie vielleicht wissen, vertrete ich als Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen seit Beginn meiner Tätigkeit, also seit über 18 Jahren, dass Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderung gemeinsam gefördert, beschult und aufwachsen müssen, um später gemeinsam leben zu können.

Sie werden gestern häufig gehört haben und es heute vermutlich auch noch öfter hören, dass die UN-Behindertenrechtskonvention zum Schutz und zur Förderung von Menschen mit Behinderungen u. a. die Inklusion einfordert.

Für mich als Landesbeauftragter zählt, dass die UN-Konvention eine schnelle Umsetzung findet unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen.

Heute möchte ich Sie daran erinnern, dass sich in den letzten 30 Jahren unsere Wahrnehmung von und über Menschen mit Behinderungen grundlegend verändert hat. Früher sind wir vom Normalitätsprinzip ausgegangen. Das heißt, behinderte Menschen sollten so normal aufwachsen wie nichtbehinderte Menschen, ohne dabei die Menschen mit Behinderungen der Leistungsnorm von nichtbehinderten Menschen zu unterwerfen. In den Folgejahren haben wir uns dann für die Integration von Menschen mit Behinderungen eingesetzt. Integration heißt Eingliederung behinderter Menschen in so genannte Regelstrukturen. Heute hingegen heißt die neue Leitidee: Inklusion! Inklusion bedeutet, dass behinderte und nichtbehinderte Menschen von Anfang an gemeinsam in Regeleinrichtungen gefördert, betreut und beschult werden, so dass eine spätere Integration überflüssig wird.

Als Landesbeauftragter begrüße ich ausdrücklich einen Gesetzentwurf, der das Recht auf Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Schule verwirklichen will. Inklusion sucht nach neuen Wegen, um Ausgrenzung von vornherein zu vermeiden. Von Inklusion profitieren wir alle.

Sehr geehrte Damen und Herren, zu den einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfs habe ich allerdings noch Ergänzungswünsche:

Der Neufassung des § 4 (Inklusion) kann ich bis zum Komma des ersten Satzes zustimmen. Selbstverständlich plädiere ich dafür, dass Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden. Aber ich fordere, das der Hinweis, der dann im Gesetzentwurf folgt, „wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann“, inhaltlich umgedreht wird. In der jetzt vorgelegten Formulierung entscheiden wieder Expertinnen und Experten, ob dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen wird. Heute sind wir aber schon einen großen Schritt weiter und wissen, dass behinderte Menschen, und für Schülerinnen und Schüler benenne ich hier deren Eltern oder Erziehungsberechtigte, die besten Expertinnen und Experten in eigener Sache sind. Daher schlage ich vor den zweiten Teil des Satzes wie folgt abzufassen: „wenn die Menschen mit Behinderungen bzw. deren Erziehungsberechtigte dies wünschen und dieser Tatbestand nicht nachweislich dem individuellen Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern entgegen steht.“

Nur so kann Inklusion als gesellschaftlich anspruchsvolles Ziel der Nichtausgrenzung verwirklicht werden.

In § 14 (Förderschule) Abs. 1, wie er in der Drucksache 16/796 vorgeschlagen wird, ist nach meiner Auffassung eine Konkretisierung notwendig. Wenn im Gesetzentwurf formuliert ist: „In der Förderschule können Schülerinnen und Schüler unterrichtet und erzogen werden, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich geistiger Entwicklung, motorischer und körperlicher Entwicklung, sehen und hören festgestellt worden ist“, so wird offen gelassen, wer entscheidet, ob die Schülerinnen oder Schüler in einer Förderschule unterrichtet werden, weil sie unterrichtet werden können. Ich schlage deshalb folgende Formulierung vor: „In der Förderschule werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet und erzogen, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf in den Bereichen der geistigen Entwicklung, motorischer und körperlicher Entwicklung, sehen und hören festgestellt worden ist und deren Eltern oder Erziehungsberechtigte dies wünschen.“

Zum § 59 a (Aufnahmebeschränkungen) habe ich keine Änderungswünsche. Nach meiner Einschätzung ist es richtig, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Ganztagsschulen nicht beschränkt werden darf.

Bei § 68 (Schulpflicht bei sonderpädagogischem Förderbedarf) findet derAbsatz 1 meine Zustimmung. Besonders hervorheben möchte ich jedoch den Absatz 2, in dem im Gesetzentwurf erstmalig deutlich gemacht wird, dass die endgültige Entscheidung, ob Schülerinnen und Schüler integrativ beschult werden oder nicht, bei den Erziehungsberechtigten liegt.

Schlussbemerkung:

Abschließend stelle ich fest, dass der vorgelegte Gesetzentwurf zwar auf den ersten Blick ein mutiger Schritt in die richtige Richtung zur Inklusion zu sein scheint, wenn man dann genauer hinschaut, dass er die Umsetzung dessen, was aktive behinderte Menschen seit Jahren fordern und sich tendenziell bereits schon in dem Bericht der Fachkommission Behinderte im Jahr 1993 wiederfindet. Es ist daher höchste Zeit, den Anspruch auf Inklusion in der Schule endlich festzuschreiben.

Als Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen sehe ich darin die große Chance, die Fähigkeit zum Umgang mit der Unterschiedlichkeit bereits in der Schule – und noch besser schon in den Kindertagesstätten – zu entwickeln.

Inklusion ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Ansatz einer individuelle Förderung und einen respektvollen Umgang in unserer Gesellschaft.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Frauen mit Behinderungen

In dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der UN-Konvention wird die mehrfache Diskriminierung von Mädchen und Frauen mit Behinderungen aufgezeigt.

Es werden geeignete Maßnahmen gefordert, damit behinderte Mädchen und Frauen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt genießen können. Bei diesen Maßnahmen müssen die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern mit Behinderungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird im Konventionstext u. a. in den Bestimmungen zur Gesundheit und zur Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch ausdrücklich auf geschlechtsspezifische Aspekte hingewiesen. Deshalb ist es wichtig zu thematisieren, was es für die Behinderten- und Frauenpolitik in Niedersachsen bedeutet, konsequent die Situation von Frauen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Handlungsbedarf bei Politik für Frauen mit Behinderungen muss identifiziert und benannt werden, um die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention zu erfüllen.

 

Niedersächsisches Netzwerk von Frauen mit Behinderungen

Das Büro des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen hat die Geschäftsführung für das Niedersächsische Netzwerk von Frauen mit Behinderungen.

Das Niedersächsische Netzwerk von Frauen mit Behinderungen ist eigenständig. Ziele des Netzwerkes sind unter anderem:

Mehr als 200 Frauen aus Niedersachsen sind im Netzwerk organisiert. Die Tagungen des Netzwerks finden viermal im Jahr zu aktuellen Themen für behinderte Frauen statt. Außerdem werden Themenschwerpunkte erarbeitet, es findet ein für Niedersachsen landesweiter Erfahrungsaustausch statt. Die Netzwerksprecherinnen sind Mitglied im Landesbehindertenrat und im Landesbehindertenbeirat.

Netzwerkerinnen aus Niedersachsen setzen sich für eine fortschrittliche auf Selbstbestimmung und Emanzipation gerichtete Behindertenpolitik ein.

Struktur des Netzwerkes:

Plenum
Zusammensetzung: alle am Thema interessierten Frauen und Mädchen mit Behinderungen aus Niedersachsen.

Steuerungsgruppe
aus dem Plenum gewählte Frauen mit Behinderungen aus verschiedenen Arbeitsbereichen.

Netzwerksprecherinnen
aus dem Plenum gewählte Frauen.

Geschäftsführung
Büro des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.

Die Angebote des Niedersächsischen Netzwerks für Frauen mit Behinderungen richten sich an alle Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Niedersachsen. Die Angebote des Netzwerks werden barrierefrei gestaltet. Der Austausch von Wissen und Information soll gefördert werden. Außerdem bietet sich die Möglichkeit, interessante Themenbereiche und andere Netzwerke kennen zu lernen.

 

Wohnen behinderter Menschen ist mehr als die Vollversorgung durch ein Heim

Dass dies nicht nur dem Wunsch behinderter Menschen entspricht, sondern längst Realität ist, wurde beispielhaft am 03.05.2007 in Hannover durch einen mit mehreren Organisationen gemeinsam durchgeführten Aktionstag zum selbstbestimmten Wohnen deutlich. Die Bundestagsabgeordnete und Gründerin der Initiative „Daheim statt Heim“ Silvia Schmidt, die vom Landesbehindertenbeauftragten eingeladen worden war, betonte, dass es auch für behinderte und alte Menschen möglich ist, bis zum Schluss selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden statt in einem Heim zu wohnen. Dies, so der Landesbehindertenbeauftragte und Silvia Schmidt, sei allerdings keine neue Erkenntnis. Dass es weiterhin gilt, hat eine Studienreise nach Schweden, von der Silvia Schmidt berichtete, erneut belegt.

Die Aktionen wurden dann mit einer rollenden Volkshochschule fortgesetzt. In Workshops vor Ort wurden mit dem Servicehaus Gisela Richter, dem FOKUS-Projekt und der Wohnassistenz der Hannoverschen-Werkstätten drei zukunftsweisende Projekte selbstbestimmten Wohnens in der Region Hannover vorgestellt. In den Workshops wurde deutlich, um selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen zu fördern, muss in der Niedersächsischen Bauordnung wieder die Vorschrift zum generellen barrierefreien Bauen verankert werden, damit sich behinderte und ältere Menschen ohne Einschränkung in ihren Wohnungen und im öffentlichen Raum bewegen können.

Thematisch dazu passend wurde das vom Sozialverband Deutschland, Landesverband Niedersachsen getragene Modellprojekt „Pflege und Wohnberatung“ nicht nur vorgestellt, sondern als ein weiterer Schritt zum lebenslangen selbstbestimmten Leben hervorgehoben.

Am Ende des Tages, der einen Überblick über die Vielfältigkeit der Wohnmöglichkeiten behinderter Menschen dokumentierte, deren Bedingungen benannte und Mut machte, den Schritt in ein selbstbestimmtes Leben zu gehen, verabschiedeten die beteiligten Kooperationspartner einen gemeinsamen Aufruf zu mehr Unterstützung selbstbestimmter Wohn-und Lebensformen.

 

Inklusion auch bei tagesstrukturierenden Maßnahmen für ältere behinderte Menschen

Die Wohnsituation behinderter Menschen in Niedersachsen ist grundsätzlich zufriedenstellend. Deshalb ist es problematisch, dass immer neue Heime gebaut werden. Stattdessen sollte verstärkt auf die ambulante Assistenz gesetzt werden (Siehe hierzu auch Kapitel "Das Persönliche Budget" in "Impulse für mehr Budget"). Hier sei modellhaft die Aktion „Daheim statt Heim“ (www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de) erwähnt, in der der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen aktiv mitarbeitet.

In diesem Tätigkeitsbericht soll das Augenmerk verstärkt auf die Situation älter werdender Menschen mit Behinderungen gerichtet werden. Bereits im Jahr 1977 wurde eine Fachtagung zum Thema „Selbstbestimmung bis ins hohe Alter – Wie behinderte Menschen im hohen Alter leben wollen“ von uns durchgeführt. Ergebnis damals, und daran dürfte sich nichts geändert haben: Sie wollen dort Leben, wo sie bisher auch gelebt haben.

Dies ist, zumindest so lange keine Pflegebedürftigkeit vorliegt, auch gewährleistet. Nur ganz vereinzelt sind uns Bestrebungen bekannt geworden, dass große Träger von Behinderteneinrichtungen schon eigene Heime für alte Menschen, sozusagen Behindertenaltenheime bauen oder planen. Vermehrt ist zu beobachten, dass in den Heimen oder für Heimbewohner, die nicht mehr berufstätig sind, von den Heimträgern besondere Gruppen gebildet werden, in denen die Menschen mit Behinderungen zusammengefasst werden. Zunehmend gehen Träger von Wohnheimen dazu über, für die älter werdenden Menschen mit Behinderungen, die nicht mehr in der Werkstatt tätig sein wollen oder können, so genannte tagesstrukturierende Maßnahmen anzubieten.

Wirft man einen Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention, hier auf die Präambel auf den Punkt „m“, so stellt man fest, dass jeder Mensch, also auch jeder Mensch mit Behinderungen, einen eigenen Wert hat und etwas Positives für die Gesellschaft leisten kann. Dazu kommt Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention, der ein Leben in der Gemeinschaft garantiert.

Es bleibt die Forderung rechtzeitig und gemeinsam mit den älter werdenden Menschen zu überlegen, wie mit dem Älterwerden und dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben, oft die WfbM, umgegangen werden soll. Wie kann einerseits das Bedürfnis, einen Wert für die Gesellschaft zu haben und den Tag sinnvoll zu verbringen mit den allgemeinen Angeboten in einem Quartier verbunden werden?

Bevor der Schaffung von tagesstrukturierenden Angeboten für Menschen mit Behinderungen zustimmt wird, also auch finanzielle Mittel bereit gestellt werden, die in erster Linie der wichtigen Zweckbestimmung dienen, dass der Heimplatz erhalten bleibt, ist zu prüfen, ob nicht Menschen mit Behinderungen in die Seniorenangebote, die im Stadtteil, im Quartier bestehen, einbezogen werden. Natürlich sind auch dafür Mittel erforderlich, vermutlich auch nicht weniger, aber sie sind nach unserer Überzeugung sinnvoller eingesetzt.

Es wird der Integrationsbewegung immer vorgeworfen, dass sie die Menschen mit Behinderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Gesellschaft integrieren will. Stattdessen wird heute Inklusion gefordert. Die Inklusion geht davon aus, dass das Zusammenleben von Anfang an und zu jeder Zeit geschieht. Wenn das ernst gemeint ist, und wenn die Bundesregierung und die Landesregierung dies nicht ernst meinten, hätten sie die UN-Konvention nicht unterschreiben dürfen, dann ist die Schaffung von tagesstrukturierenden Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen als Sondermaßnahme der falsche Weg. Es muss darum gehen, die Mittel, die in tagesstrukturierende Maßnahmen fließen, dafür aufzuwenden, dass älter werdende Menschen mit Behinderungen sich, so sie dies wollen, an den Seniorenangeboten in ihrem Stadtteil in ihrem Quartier beteiligen können und dass gemeinsame Angebote entwickelt werden.

 

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