Niedersächsisches Netzwerk behinderter Frauen - Beitrag vom 20.06.2011

Ein Teil des Nds. Netzwerks behinderter Frauen hat die "Arbeitsgruppe Pflegedokumentation" gegründet.
Wir möchten auf "Missstände" in der Pflegedokumentation aufmerksam machen, die nicht nur Frauen betreffen.
Alle Menschen, die ihre Assistenz und Pflege mit einem Pflegedienst organisieren, müssen auf Anforderung des Kostenträgers eine Pflegedokumentation führen. Diese soll als Instrument zur Kontrolle der Pflegestufe und der Ausführung der genehmigten Leistungskomplexe dienen. Dabei sind Angaben zu Lebenslauf und Aktivitäten ebenso gefordert, wie die lückenlose Dokumentation des Tagesablaufs - incl. Import und Export.
Diese Art der Dokumentation widerspricht in höchstem Maße dem Datenschutz und dem Art. 3 des GG. Sie stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, da sie ein Eingriff in die Privatsphäre ist.
Deshalb fordern wir:
- die Wahrung der Privatsphäre
- einen Perspektivwechsel von einer medizinisch/patientenorientierten zu einer soziologisch / gesellschaftlichen Sichtweise von Menschen mit Behinderungen, wie es auch die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht
- statt einer lückenlosen Auflistung des Tagesablaufs den Satz: „Die Leistungen wurden gemäß den erforderlichen und genehmigten Leistungskomplexen durchgeführt"
Wir würden uns sehr über Resonanz weiterer Menschen mit Behinderungen, die ebenfalls von der Pflegedokumentation betroffen sind, freuen. Antworten bitte an: Menzel.Heike@gmx.de.
Danke!


