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Presseinformationen

Presseinformation vom 29.01.2001

Dreiprozentquote bei Behindertenparkplätzen berücksichtigen

Der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen fordert die Kommunen auf, bei der Planung von Parkplätzen gemäß DIN 18 024 Blatt 1 darauf zu achten, dass mindestens drei Prozent aller Parkplätze besonders für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen sind. Hierbei ist zu beachten, dass diese Parkplätze in ihren Abmessungen größer sind als übliche Parkbuchten. Behinderte Menschen haben häufig einen Rollstuhl dabei, für den seitlich des Fahrzeugs oder auch hinter dem Heck entsprechend Bewegungsfläche vorgehalten werden muss.

Damit die Mobilität Behinderter und deren aktive Teilhabe am Kultur- und Freizeitleben gestärkt wird, sind Parkplätze insbesondere an zentralen Plätzen der Städte und in der Nähe der Eingänge beispielsweise vor Einkaufs- und Kulturzentren zu platzieren. Um der häufigen missbräuchlichen Inanspruchnahme dieser Plätze durch Fremdnutzer entgegenzuwirken, sind diese Parkplätze kontrastreich zu markieren und mit besonderen Schildern auszustatten. Bei einer Fremdbelegung haben behinderte Menschen häufig große Probleme, Hilfe anzufordern oder einen anderen Parkplatz zu finden. Fahrzeuge nicht befugter Personen sind von daher sofort abzuschleppen und das Bußgeld muss eine Höhe haben, die einen Punkt in der Flensburger Kartei zur Folge hat.

Alle Bemühungen behinderter Menschen, durch gezielte Aufklärungsaktionen auf die Bedeutung der Behindertenparkplätze hinzuweisen, waren bei nicht behinderten Menschen nur sehr begrenzt erfolgreich oder stießen sogar auf arrogante Ablehnung. Selbst eine höhere Quote nützt behinderten Menschen nichts, wenn der Anteil der Nutzung durch Nichtbefugte konstant bleibt. "Akzeptanz behinderter Menschen und deren Teilhabe sowie konsequentes Eingreifen der Ordnungshüter sind im Interesse behinderter Menschen zwingend geboten", so der Behindertenbeauftragte Karl Finke.