Presseinformationen
Presseinformation vom 26.07.2001
Anhaltender Widerstand behinderter Menschen zeigt erste Erfolge
Behindertenbeauftragter Finke fordert Änderung des Verwaltungskostengesetzes
HANNOVER. Der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen hat jetzt darauf hingewiesen, dass die geplante Änderungsverordnung zur Gebührenordnung für Massnahmen im Straßenverkehr bis auf weiteres nicht an den Bundesrat zur Zustimmung weitergeleitet wird.
"Dies ist", so Karl Finke, "ein Erfolg des anhaltenden Widerstandes behinderter Menschen, insbesondere vertreten durch die großen Sozialverbände, gegen die geplante Ausweitung und zum Teil Verdreifachung der entstehenden Gebühren für Sondererlaubnisse, auf die behinderte Menschen wegen ihrer Behinderung und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen angewiesen sind." Nach Ansicht von Finke verstösst schon die alte Gebührenordnung gegen geltendes Recht. Es sei nicht mit dem Benachteiligungsverbot von Artikel 3 Absatz 3 Satz 3 des Grundgesetzes vereinbar, wenn behinderte Menschen zur Erlangung eines Führerscheins erheblich mehr bezahlen müssten als Menschen ohne Behinderung.
Um hier im Vorgriff auf das zu erwartende Bundesgleichstellungsgesetz Rechtssicherheit zu erreichen, schlägt Finke vor, den Paragrafen 9 Absatz 1 Nummer 2 des Verwaltungskostengesetzes dahingehend zu ändern, dass Gebühren, die ausschliesslich in Folge einer Behinderung entstehen, nicht erhoben werden dürfen. "Dies würde", so Finke, "die Verpflichtung des Artikels 3 des Grundgesetzes - "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" - und des bevorstehenden Gleichstellungsgesetzes in praktisches Handeln umsetzen und sicher stellen, dass behinderte Menschen nur die Gebühren tragen müssen, die auch von nicht behinderten Menschen erbracht werden."


