Logo des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Sie sind hier:

Startseite > PI: Behindertenbeauftragter > III.Quartal 2002 >PI vom 27.08.2002

Presseinformationen

Presseinformation vom 27.08.2002

Behindertenbeauftragter stellt Dokumentation vor
Auch psychisch behinderte Menschen haben Anspruch auf Teilhabe und müssen nicht ins Heim abgeschoben werden

Der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen wird in vier Veranstaltungen der Frage nachgehen, ob sich der Anspruch auf Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen aus dem neuen neunten Sozialgesetzbuch in der Lebensrealität behinderter Menschen widerspiegelt. In der ersten Veranstaltung, die gemeinsam mit dem Landesfachbeirat Psychiatrie Niedersachsen am 24.04.2002 in Hannover durchgeführt wurde, ging es um die Frage, wie dieser Anspruch auch für psychisch behinderte Menschen realisiert werden kann.

Finke fasste die Ergebnisse der verschiedenen Diskussionsforen der Veranstaltung, die von rund 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmer besucht wurde, wie folgt zusammen:

Dieser Ansicht waren auch die vier Referenten der Veranstaltung so wie der größte Teil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Prof. Dr. Dr. Klaus Dörner (Hamburg) begründete facettenreich die Notwendigkeit, in der kommenden Legislaturperiode eine "Enquete der Heime" durch den Deutschen Bundestag einzuberufen. Zur Zeit ist die Situation widersprüchlich. Einerseits haben die Verantwortlichen für die Institutionen für Behinderte und Pflegebedürftige mit der Deinstitutionalisierung begonnen, was sich in Verkleinerung, Dezentralisierung, Regionalisierung und teilweise auch Ambulantisierung ihrer Einrichtungen ausdrückt. Einbezogen in den Prozess sind auch die Institutionsverantwortlichen, von den Heimleiterinnen und Heimleitern über Wohlfahrtsverbände bis zu den Sozialministerien. Gleichzeitig nimmt aber die Verheimung von Menschen, pflegebedürftige, altersdemente und behinderte zu. Und das bleibt so lange so, wie jede clevere Unternehmerin und jeder clevere Unternehmer, wenn sie nur ein paar formale Kriterien erfüllen, sich auf dem Markt des Heimwesens nach Belieben bedienen können. Für den Bedarf sorgen sie dann schon selber.

Dass das System der Institutionalisierung in wenigen Jahren nicht mehr zu bezahlen sein wird, ist allgemein bekannt. Hinzu kommt, dass fast alle Menschen die Assistent brauchen, nach interessenneutraler, fairer und umfassender Beratung über die heute schon gegebenen Alternativen, sich gegen das Heim entscheiden. In einer Enquete der Heime müssen mit den behinderten Menschen u.a. die bestehenden und neu zu entwickelnde Alternativen beraten werden. Eine Alternative zur Institutionalisierung nicht nur behinderter Menschen, so Dörner, liegt in der Community-care-Perpektive.

Wie psychisch behinderte Menschen die Heimunterbringung erleben, verdeutlichtete Dr. Gephart in seinem Vortrag. Er arbeitet beim Gesundheitsamt Hannover und ist langjähriger Vorsitzender der Besuchskommission im Bezirk Hannover. Gephart verdeutlichte, das Versuche das Heim wieder zu verlassen, oft nicht an den fehlenden Fähigkeiten der behinderten Menschen sondern am Heim und den Kostenträgern scheitern. Wer den verzweifelten Kampf eines Patienten um seine Entlassung geschildert bekommt, wie sehr dieser durch den Heimbetreiber behindert werden kann, das Heim zu verlassen, wie wenig Hilfe er von der Verwaltung bekommt, wenn er z. B. seine Rente zur Bestreitung der anteiligen Heimkosten an das Sozialamt abtreten musste, der wird sich nicht wundern, dass Menschen den Kampf um eine selbständige Lebensform aufgegeben haben. Die Darstellungen waren zum Teil so bestürzend, dass ich nicht umhin konnte, an der Richtigkeit zu zweifeln und den Betreuer anrief und auch den behandelnden Nervenarzt fragte, wie war das denn wirklich und beide sagten, genau so war es. Natürlich, so Gephart, hat sich in den letzten 10 - 15 Jahren auch vieles in den Heimen verbessert. Aber eines der größten Probleme scheint mir weiterhin die Zwangsmedikation zu sein. Ich erinnere mich schon lange nicht mehr an eine Heimbewohnerin oder einen Heimbewohner, die diese Medikamente nicht erhalten würde. Dabei leiden sie zumeist nicht unter akuten psychotischen Störungen oder depressiven Symptombildungen. Psychopharmaka in Heimen werden "dies ist jetzt eine verkürzte Darstellung" weitgehend eingesetzt zum Zwecke der Verhaltensmodifikation. Die Bewohner sind in der Enge des Heimes leichter handhabbar, bereiten geringere Schwierigkeiten und lehnen sich weniger gegen die Unterbringung auf.

Prof. Dr. Machleidt, von der Medizinischen Hochschule Hannover stellte fest, dass das SGB IX für psychisch behinderte Menschen genau zum richtigen Zeitpunkt kommt: Zu einem Zeitpunkt, zu dem über die therapeutischen Erfordernisse für diesen Personenkreis ein umfassendes und gut fundierte Wissen vorliegt. Das heißt, dass Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen noch nicht präventiv aber sekundär und tertiär präventiv in einem vernetzten gemeindepsychiatrischen Versorgungssystem so weitgehend geholfen werden kann, dass Beeinträchtigungen und Behinderungen diese nicht von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausschließen. Das SGB IX leitet einen epochalen Wandel in der gesellschaftlichen Eingliederung von Menschen mit seelischen Behinderungen sei. Es geht nicht mehr, wie zuvor im SGB V, um die Anpassung der Betroffenen an die System immanenten Rehabilitationseinrichtungen des Bundessozialhilfegesetzes. Es geht vielmehr darum, dass der Betroffene als Anforderer für auf ihn zugeschnittene Rehabilitationsleistungen auftritt und diese in Anspruch nimmt.

Prof. Dr. Hager, Henriettenstiftung Hannover, erläuterte, dass gerontopsychiatrische Erkrankungen wie die Demenz, Teil der Multimorbidität im Alter sein und zu gravierenden Fähigkeitsstörungen sowie Beeinträchtigungen im Alltag führen können. Letztere sind einer Rehabilitation aber zugänglich. Welche Erfolge zu erzielen sind, ist immer von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Dies kann dazu führen, dass Patientinnen und Patienten mit schlechter geistiger Leistungsfähigkeit aber wenig Störungen des Verhaltens und gutem Umfeld sehr lang in ihrem Lebenskontext eingebunden beleiben, während Patienten mit relativ guten Leistungen vielleicht aufgrund nicht vorhandener Angehöriger oder deren geringer Belastbarkeit frühzeitig in ein Heim wechseln müssen.

Finke stellte bi der Präsentation der Tagungsdokumentation "Wie kann der Anspruch auf Teilhabe auch für psychisch behinderte Menschen zu Realität werden" klar, dass es jetzt Zeit sei, die Unterbringung behinderter Menschen in Heimen massiv in Frage zu stellen. "Dazu", so Finke; "ist die durch Prof. Dr. Dr. Dörner hier vorgestellte Enquete der Heime der richtige Ansatz. Das bestätigt auch die Abstimmung der rund 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung, die sich einstimmig für eine "Heimenquete" aussprachen.

Die Dokumentation kann angefordert werden beim:
Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen, Postfach 141, 3001 Hannover.

zur Dokumentation