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Presseinformationen

Presseinformation vom 29.04.2005

Fachtagung diskutiert Stand eines Gleichstellungsgesetzes für Niedersachsen
Karl Finke: "Barrierefrei denken, sozial handeln, jetzt das Gesetz umsetzen"

HANNOVER. Der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen fordert die rasche Einführung eines Gleichstellungsgesetzes in Niedersachsen. "Die Hängepartie beim Landesgleichstellungsgesetz aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten auf Landes- und kommunaler Ebene in Niedersachsen muss beendet werden. Oder gibt es vielleicht Ängste vor der Stärkung von Behindertenrechten als Bürgerrechte", fragte Karl Finke anlässlich einer gemeinsam mit dem Landesbehindertenrat organisierten Fachtagung "Gleichstellung jetzt, ein Landesgleichstellungsgesetz für Niedersachsen" am Montag, 25. April, in Hannover.

In zwölf von 16 Bundesländern seien inzwischen Landesgleichstellungsgesetze verabschiedet. "Baden-Württemberg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen wollen es offenbar besonders gründlich gestalten", sagte Finke. Baden-Württemberg habe inzwischen einen abgestimmten Regierungsentwurf vorgelegt, in Thüringen liege ein Entwurf der CDU-Fraktion vor. "Behinderte Menschen in ganz Niedersachsen wollen die Landesregierung dabei unterstützen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Zielen von aktiver Teilhabe, Integration, Barrierefreiheit und Selbstbestimmung behinderter Menschen entspricht", unterstrich der Behindertenbeauftragte.

Die Erfahrungen in anderen Bundesländern sollten helfen, Ängste und Vorbehalte in Politik und Verwaltung abbauen. Behindertenbeauftragte aus Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein berichteten auf der genannten Tagung über ihre jeweiligen Erfahrungen mit ihren Landesgleichstellungsgesetzen. "Barrierefreies Denken und Planen ist heute weitgehend gesellschaftlicher Stand", betonte Finke. "In einer alternden Gesellschaft gilt es, den Verbleib im eigenen Wohnumfeld zu ermöglichen und erhebliche Umbaukosten von morgen zu sparen", so Karl Finke.

Eigenständige Wohnformen und eine gemeinsame Beschulung von jungen und alten, behinderten und nichtbehinderten Menschen seien nicht nur kostengünstig, sondern schon jetzt Lebensalltag unter dem Motto: "Es ist normal, verschieden zu sein", so Karl Finke.

Auch Dr. Ulrich Hase, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein, bezeichnete in seinem Erfahrungsbericht über das Gleichstellungsgesetz in Schleswig-Holstein die Menschen mit Behinderungen als eine "soziale Avantgarde", die durch ihren Einsatz für Barrierefreiheit und Integration etwas vorantreiben, von dem sehr viele nicht behinderte, z.B. ältere Menschen ein Vorteil haben. Dr. Hase bedankte sich bei Karl Finke für die Unterstützung seines Entwurfes für ein Gleichstellungsgesetz, denn dieser ist zur wesentlichen Grundlage des schleswig-holsteinischen Gesetzes geworden. Anita Knochner, Behindertenbeauftragte der Bayrischen Staatsregierung, betonte die wachsende Akzeptanz behinderter Menschen durch nichtbehinderte Menschen durch frühzeitige integrative Erziehung in Kindergärten. Bayern unterstützt diese Tendenz mit dem neuen Kindertagesstättengesetz, welches ab 01.06.05 in Kraft tritt. Nach diesem neuen Kindertagesstättengesetz dort, ist integrative Erziehung normal. Besonders begründet werden muss ein Platz in einem Sonderkindergarten. Der Begründungszusammenhang ist hier umgekehrt. Martin Marquard, Landesbeauftragter für Behinderte in Berlin, verdeutlicht die erfolgreiche Arbeit von Beiräten auf Landes- und Bezirksebene. Regina Schmidt-Zabel, Behindertenbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, geht in ihrem Erfahrungsbericht noch einen Schritt weiter und fordert ein Vetorecht für alle Beiräte und Beauftragten bezüglich behindertenspezifischer Fragen. Weiterhin hebt sie den Fortbestand des Landesblindengeldes in NRW hervor. Neben den Behindertenbeauftragten haben aktive behinderte Menschen sich für Fragen wie der Einführung der Gebärdensprache, Erfahrungen mit kommunalen Behindertenbeiräten und Behindertenbeauftragten bei barrierefreiem Planen und Bauen oder zur integrativen Beschulung in Niedersachsen geäußert. Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen des Niedersächsischen Landtages haben ebenfalls ihre Eckpunkte zu einem Gleichstellungsgesetz eingebracht und somit deutlich gemacht, wie sich die Perspektive für behinderte Menschen in Niedersachsen darstellt. Uwe Schwarz (SPD) und Ursula Helmhold (B90/die Grünen) hoben Niedersachsens traurige Stellung im Benchmarking der bundesdeutschen Sozialpolitik hervor, wobei das Nichtvorhandensein eines Gleichstellungsgesetzes als ein Element dieser Entwicklung zu werten sei. "Ein Gleichstellungsgesetz wird noch diese Legislaturperiode verabschiedet", versprach allerdings Norbert Böhlke (CDU) den anwesenden TagungsteilnehmerInnen. So werden nun nicht nur die niedersächsischen Menschen mit und ohne Behinderungen voller Spannung die nächsten Landtagssitzungen erwarten, sondern auch die Beauftragten der anderen Bundesländer werden aufmerksam die niedersächsische Entwicklung verfolgen. Der Landesbehindertenrat, ein Zusammenschluss der kommunalen Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragten, des Sozialverbandes Deutschland, des VdK, des Netzwerkes behinderter Frauen und des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen, hat mehrere Initiativen für ein Gleichstellungsgesetz gestartet und als Prüfstein ein eigenes Eckpunktepapier vorgelegt. Der heutigen Zentralveranstaltung aller Beteiligten des Landesbehindertenrates werden dezentrale Veranstaltungen zu einem Landesgleichstellungsgesetz folgen. Botschaft aller Termine lautet: "Von 16 unter den letzten vieren, bei den Inhalten unter den ersten vieren - Gleichstellung jetzt - behinderten Menschen durch ein Landesgleichstellungsgesetz in Politik und Gesellschaft Gesicht und Stimme verleihen", so Karl Finke.

Kontakt: Karl Finke (0511) 120-4007