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Presseinformationen

Presseinformation vom 22.11.2005

Niedersächsische Heimträger müssen Beiräte umfassender informieren
Karl Finke: Kosten für Beratung beim Persönlichen Budget erstatten

HANNOVER. "Einzelne Heimträger in Niedersachsen informieren die Heimbeiräte leider immer noch nicht umfassend über Änderungen, die die Bewohnerinnen und Bewohner unmittelbar betreffen" , sagt Karl Finke, der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen. Dies sei eines der Erkenntnisse einer Fachtagung, zu der sich am 16.11.2005 Mehr als 200 Mitglieder niedersächsischer Heimbeiräte in Hannover getroffen haben, um über die Umsetzung der Heimmitwirkungsverordnung und den niedersächsischen Modellversuch zum Persönlichen Budget zu diskutieren. Eingeladen hatte der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen und des Landesverbandes der Behindertenvertretungen (LV BV).

In der Arbeitsgruppe zur Heimmitwirkungsverordnung wurden Strategien zur erfolgreichen Durchsetzung der Interessen von Heimbewohnern besprochen. Insbesondere die Verbesserung der Kommunikation zwischen Bewohnern und Heimbeiräten war ein Thema. Es wurde vorgeschlagen, die Formen der Informationsgewinnung zu verbessern, beispielsweise durch Heimbegehungen und Sprechstunden des Heimbeirates. Hier bot der LV BV, der bundesweit einzige Zusammenschluss von Heimbeiräten auf Landesebene, seine Unterstützung für niedersächsische Heimbeiräte an.

In einer weiteren Arbeitsgruppe wurde über den niedersächsischen Modellversuch zum Persönlichen Budget berichtet. Beim persönlichen Budget erhält der behinderte Mensch die Unterstützung in Form eines Geldbetrages und kauft sich dafür die notwendigen Leistungen selbständig ein. Die wissenschaftliche Begleitung des Modellversuches habe festgestellt, dass die Frage der Budgetberatung und -assistenz noch nicht befriedigend geklärt sei. "Für eine Inanspruchnahme des persönlichen Budgets, ist aber genau diese unverzichtbar" , betont Finke. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgruppe waren sich einig, dass diese Leistung zusätzlich erstattet werden muss. Sie forderten die Parteien im Niedersächsischen Landtag auf, bei der anstehenden Beratung des Antrags "Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln" (Drucksache 15/2290) sich dafür einzusetzen, dass die Budgetberatung und -assistenz erstattungsfähiger Bestandteil des persönlichen Budgets wird.

In weiteren Arbeitsgruppen beschäftigten sich die Heimbeiräte mit der Kampagne "Marsch aus den Institutionen" , mit den Möglichkeiten und Grenzen der Heimaufsicht und der Situation schwerhöriger Menschen im Heim.

Die Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsgruppen werden in Kürze im Internet (www.Behindertenbeauftragter-Niedersachsen.de) dokumentiert.

Kontakt: Karl Finke (0511) 120-4007