Presseinformation vom 27.09.2007
"Chancen für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern"
Sozialministerin Ross-Luttmannund Landesbehindertenbeauftragter Finke stellen "Budget für Arbeit"-Konzeptentwurf für Niedersachsen vor
HANNOVER. Das Niedersächsische Sozialministerium und der Landesbehindertenbeauftragte wollen jetzt gemeinsam mit den örtlichen Sozialhilfeträgern in Niedersachsen erproben, ob eine größere Zahl von Werkstattbeschäftigten erfolgreich auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden kann. "Wir wollen die Chancen für Menschen mit Behinderungen auf eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern" , sagten Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann und Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen. Ross-Luttmann wies darauf hin, dass bereits heute in Niedersachsen 24.000 Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten und knapp 1.000 Menschen mit Behinderungen in Außenarbeitsstellen erfolgreich arbeiten. "Neben diesem Standbein sollen Menschen mit Behinderungen und einem Rechtsanspruch auf Leistungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen aber auch in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können" , so Ross-Luttmann und Finke.Folgendes Verfahren ist in Niedersachsen nach Gesprächen zwischen Sozialstaatssekretärin Dr. Christine Hawighorst und Karl Finke vorgesehen:
- Der oder die Werkstattbeschäftigte meldet den Wunsch beim örtlichen Sozialhilfeträger oder bei der zuständigen Gemeinsamen Servicestelle an. Das kann selbstverständlich auch über den Werkstattträger erfolgen.
- Der Sozialhilfeträger beauftragt den örtlich zuständigen Integrationsfachdienst (IFD) mit der Vermittlung in ein reguläres Arbeitsverhältnis und der daran anschließenden Begleitung.
- Die bisherige Vergütung an den Werkstattträger wird als persönliches Budget an den Antragsteller ausgezahlt, um sich Leistungen bei seinem künftigen Arbeitgeber einzukaufen. Diese Leistungen können in Form von Betreuung oder auch Lohnsubventionierung erbracht werden.
- Grundlage für die Zahlung des Budgets ist die Vorlage eines gültigen Arbeitsvertrages. Sofern eine geringere Arbeitszeit als die für den Betrieb regelmäßig geltende Arbeitszeit vereinbart werden soll, bedarf es, unter Beteiligung des IFD, der Zustimmung des Sozialhilfeträgers.
- Das Integrationsamt leistet neben anderen möglichen Leistungen ggf. auch Minderleistungsausgleich.
- Der IFD begleitet die Phase intensiv.
- Arbeitgeber und Budgetnehmer sind für die Beitragszahlungen in die Sozialversicherung verantwortlich.
- Im Falle eines Scheiterns ist eine Rückkehr in die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen mit Empfehlung des Fachausschusses möglich.
Niedersachsen ist momentan neben Rheinland-Pfalz das einzige Bundesland, das solche Anstrengungen unternimmt. Karl Finke wies darauf hin, dass mit dem jetzt vorgestellten Konzept eine Grundlage für eine dauerhafte Förderung gelegt werden könne.
Das Budget für Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wird für die einzelnen Berechtigten zunächst für zwei Jahre bewilligt. Es ist zu erwarten, dass in diesem Zeitraum eine erfolgreiche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erfolgt. Zum 01. Januar 2008 haben behinderte Menschen einen Rechtsanspruch auf Teilhabeleistungen in Form eines persönlichen Budgets.
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