Presseinformationen
Presseinformation vom 31.08.2007
Föderalismusreform begründet zentrale Bedeutung von Beauftragten auf kommunaler Ebene
Karl Finke: Arbeit von Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten wird immer wichtiger
HANNOVER. Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen, begrüßt, dass in dem jetzt dem Landtag vorliegenden Entwurf zu einem Niedersächsischen Gleichstellungsgesetz die Schaffung eines Landesbehindertenbeirates vorgesehen ist. Zusammen mit dem Landesbeauftragten kann er diese Aufgabe wahrnehmen, damit gleiche Lebensbedingungen in allen Kommunen Niedersachsens gesichert werden. Finke: "Aber auch die Behindertenbeauftragten auf Bundes- und Landesebene sind gefordert, wie Dr. Welti gerade in einem Gutachten für die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen der Bundesbehindertenbeauftragten, Frau Karin Evers-Meyer, festgestellt hat." Die Studie "Auswirkungen der Reform der bundesstaatlichen Ordnung auf die Arbeitsfelder der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder" kann von der Homepage des Behindertenbeauftragten www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de heruntergeladen werden.
Der Landesbehindertenbeauftragte zeigt sich erfreut über die bevorstehende gesetzliche Einführung von Behindertenbeiräten und fordert die Kommunen auf, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung wie das Land Niedersachsen auch kommunale Beauftragte zur Politikbegleitung und Beratung behinderter Menschen zu benennen. "Soziale Sicherheit heißt auch, Teilhabe verwirklichen" , so Finke.
In einem Gutachten für die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Frau Evers-Meyer, hat Dr. Welti festgestellt, dass durch die Umsetzung der Föderalismusreform auf Behindertenbeauftragte neue, wesentliche Aufgaben zukommen. Sie hätten für den Erhalt gleicher Lebenschancen zu sorgen, Verschlechterungen gemeinsam abzuwehren und Initiativen zur Verbesserung der eigenständigen Lebenserhaltung zu stärken. Dies betrifft sowohl die 16 Landesbeauftragten wie auch das auszubauende Netz kommunaler Behindertenbeauftragter. Das Heimrecht, das Gaststättenrecht, aber auch die Bauplanung vor Ort, in immer mehr Bereichen, liegt die Verantwortung bei den Kommunen.
"Dies ist das Ergebnis" , so der Behindertenbeauftragte Karl Finke, "der beginnenden Umsetzung der Föderalismusreform und der zunehmenden Kommunalisierung" . Selbst die Eingliederungshilfe, für viele Menschen mit Behinderung Grundlage ihres materiellen Einkommens, ist davon nicht verschont. "Alles wichtige politische Felder, die unmittelbare Auswirkung auf die Lebenssituation behinderter Menschen haben. Hier sind vor Ort die Menschen mit Behinderungen und deren Vertretungen, u.a. die kommunalen Behindertenbeiräte und -beauftragten gefordert, eine drohende Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen zu verhindern" , so Karl Finke abschließend.
Gutachten: Auswirkungen der Reform der bundesstaatlichen Ordnung auf die Arbeitsfelder der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder
Kontakt: Karl Finke (0511) 120-4007


