Presseinformationen
Presseinformation vom 11.10.2000
Verbesserungen für behinderte Menschen und chronisch Kranke in Sicht
Das 21. Treffen der Behindertenbeauftragten/-beiräte der Länder und des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) am 10./11. Oktober 2000 fand im Berufsförderungswerk in Bad Vilbel statt, um eine intensive Aussprache über die vielfältigen Möglichkeiten der Entwicklung beruflicher Kompetenz Behinderter mit Vermittlungsaktivitäten in den ersten Arbeitsmarkt zu führen.
Das Berufsförderungswerk bietet als Expertenstandort vielfältige Leistungen wie Information, Beratung, Diagnostik, Qualifizierung und Unterstützung bei der Suche eines adäquaten Arbeitsplatzes. Es ist gemeinnütziger Dienstleister für berufliche Perspektiven, Wegbereiter für Innovationen und flexibler Partner der Wirtschaft. Allein im IT-Bereich werden derzeit 4.500 Menschen mit Behinderungen in den Berufsförderungswerken qualifiziert.
Sozialgesetzbuch IX
Anlässlich dieses Treffens erklärten die Teilnehmer der Beratungsrunde, dass der Vor-Referentenentwurf des SGB IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" eine tiefgreifende Wandlung des Selbstverständnisses vom behinderten Menschen zum Ausdruck bringt. Im Mittelpunkt der politischen Anstrengung stehen nicht mehr Fürsorge und Versorgung von behinderten Menschen, sondern ihre selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Beseitigung der Hindernisse, die ihrer Chancengleichheit entgegenstehen.
Das SGB IX stellt nach Ansicht der Teilnehmer des Treffens ein Instrument zur Verfügung, mit dem eine bessere Koordination, Kooperation und Konvergenz mit dem Ziel eines gemeinsamen Rechts und einer einheitlichen Praxis der Rehabilitation und der Behindertenpolitik ermöglicht werden kann.
Ein wesentliches Element zur Verbesserung von Koordination und Kooperation sehen die Behindertenbeauftragten/-beiräte beim Zugang zur Rehabilitation über die Errichtung gemeinsamer Servicestellen. Sie stellen einen neuartigen Weg dar, behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen die notwendige Beratung und Unterstützung trägerübergreifend und gemeinsam zukommen zu lassen.
Die Normierung von Unterstützungs- und Nachhaltepflichten lässt erwarten, dass die Einleitung und Durchführung notwendiger Rehabilitationsmaßnahmen beschleunigt sowie z.B. die Betroffenen belastende Mehrfachbegutachtungen vermieden werden.
Mit der Einbeziehung der Träger der Jugendhilfe und Träger der Sozialhilfe in den Kreis der Rehabilitationsträger wird zugleich klargestellt, dass zu einer vollen Teilhabe am Leben in der Gesellschaft neben medizinischen und beruflichen Leistung zur Rehabilitation auch"soziale" Leistungen gehören, die im SGB IX als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft aufgenommen wurden. Als besonders wichtig wird angesehen, dass bei Leistungen der Sozialhilfeträger zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben, einschließlich der Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, der Grundsatz der Bedürftigkeit entfällt.
Die Behindertenbeauftragten/-beiräte begrüßen insbesondere
- die Stärkung der Wunsch- und Wahlrechte der Leistungsberechtigten, nicht zuletzt durch die Einführung eines persönlichen Budgets;
- die stärkere Beteiligung der Behindertenorganisationen sowie die Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und - kontaktstellen im Verfahren der Leistungen zur Teilhabe;
- die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder;
- die Einführung von Leistungen der Arbeitsassistenz als wichtige Neuerung zur Verbesserung der Beschäftigung und Eingliederung behinderter Menschen in das Berufsleben;
- der Anspruch auf Verwendung der Gebärdensprache im Verkehr mit öffentlichen Einrichtungen;
- die Harmonisierung bislang unterschiedlicher Regelungen für den Bereich der Zuzahlungen und der Reisekosten und,
- dass den Verbänden behinderter Menschen in bestimmten Fällen ein Klagerecht eingeräumt wird.
Gleichstellungsgesetze jetzt!
Neben dem SGB IX erwarten die Beauftragten für Behinderte und die Landesbehindertenbeiräte, dass die Bundesregierung alle Anstrengungen unternimmt, um noch in dieser Legislaturperiode ein Gleichstellungsgesetz zu schaffen, das den 1994 ergänzten Artikel 3 des Grundgesetzes "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" konkretisieren soll. Sie hoffen, dass von dem am 20./21. Oktober 2000 stattfindenden Kongress "Gleichstellungsgesetze jetzt" in Düsseldorf weitreichende positive Impulse für ein Bundesgleichstellungsgesetz sowie für Landesgleichstellungsgesetze ausgehen. Die Landesbeauftragten/-beiräte appellieren an die Länder, nicht erst auf ein Bundesgleichstellungsgesetz zu warten, sondern sofort Initiativen für ein Landesgleichstellungsgesetz zu starten.
Denn der Weg zum Ziel führt nur über den Dialog. Menschen mit Behinderungen erfahren Lebensverbesserung nicht durch Maximalforderungen, sondern allein durch konkrete Lösungen auf der Basis von erarbeiteten Kompromissen mit allen Beteiligten aus Politik und Wirtschaft. Deshalb ist der Dialog auf dem Kongress mit allen relevanten Gruppen aus Handel, Industrie und Handwerk sowie Gewerkschaften und Vertreter aus den Bereichen Tourismus, Hotel und Gaststätten, Verkehr, Bauen und Wohnen, Mobilität und Kommunikation, Städte und Gemeinden, zusammen mit den Behinderten richtig und wichtig.
Assistenzkampagne
Die von der Interessenvertretung "Selbstbestimmt Leben" ISL ins Leben gerufene Assistenzkampagne für ein selbstbestimmtes Leben in Würde, die auf die vielfältigen Probleme von assistenzabhängigen Menschen mit Behinderungen aufmerksam machen soll, wird von den Behindertenbeauftragten/-beiräten nachhaltig unterstützt.
Forderungen dieser bundesweiten Kampagne sind, dass assistenzabhängige Menschen
- selber über ihren Assistenzbedarf entscheiden können,
- ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, um selbstbestimmt leben zu können,
- ein Recht auf Assistenz bei der Arbeit, in Schule und Ausbildung und im häuslichen Bereich haben, um das tägliche Leben eigenständig gestalten zu können.
Nach Auffassung der Landesbeauftragten/-beiräte sind dies Voraussetzungen, dass behinderte Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind, ein Leben in Würde führen können.
Einstiegshilfen für ICE
Keine Verwirklichung selbstbestimmter Teilhabe am Leben sehen die Beauftragten für Behinderte und die Landesbehindertenbeiräte in der Position der Deutschen Bahn AG, fahrzeuggebundene Einstiegshilfen abzulehnen. Sie kritisieren die vom Bahnchef Mehdorn favorisierten bahnsteiggebundenen Lifts für ICE Züge, als Verhinderung zum spontanem Reisen und Nichtachtung der Würde der Reisenden; hier werden eindeutige Assoziationen zum Transport von Gütern und Gepäck wachgerufen.
Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter
Das am 01. Oktober d.J. in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter muss nach Meinung der Landesbeauftragten/-beiräte möglichst bald mit Leben erfüllt werden. Um das erklärte Ziel des Gesetzes bis Oktober 2002 rund 50.000 arbeitslose schwerbehinderte Arbeitnehmer/Innen in Arbeit und Beruf zu bringen, kommt es jetzt entscheidend auf eine gezielte konstruktive und partnerschaftliche Nutzung und Ausfüllung der gesetzlichen Möglichkeiten an. Für eine Verbesserung der Beschäftigungssituation muss der Beratungs- und Vermittlungsprozess vor Ort unbürokratisch intensiviert und die Bemühungen der Arbeitgeber wirksam unterstützt werden.
Als äußerst wichtig sehen die Landesbehindertenbeauftragten/-beiräte eine rasche Praxisumsetzung der Regelung an, nach dem Arbeitgeber verpflichtet werden, mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsrat verbindliche Regelungen zur Integration zu vereinbaren, also eine umfassende Integrationsvereinbarung abzuschließen einschließlich Regelungen zu ihrer Durchführung.
Die Sachverhalte, die Gegenstand einer Integrationsvereinbarung sein müssen, beziehen sich insbesondere auf die Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfeldes, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit. Ziel ist, in einem partnerschaftlichen Prozess innerbetrieblich systematisch und vorbeugend alle Fragen, die mit der Beschäftigung Schwerbehinderter verbunden sind, intensiv zu prüfen und Entwicklungen, Erfahrungen und Unterstützungsmöglichkeiten für die Optimierung betrieblicher Lösungen nutzbar zu machen.


