Veranstaltungen - Bericht aus der Meppener Tagespost vom 28.05.08

Aus Meppener Tagespost vom 17.05.2008
Teilhabe statt Fürsorge durch Persönliches Budget
Erleichterungen für Behinderte

mp MEPPEN. Auf Einladung des Behindertenbeauftragten der Stadt Meppen, Walter Teckert, referierte Detlev Jähnert vom Büro des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen (Hannover) im Kreishaus Meppen über das Modell des Persönlichen Budgets und das Budget für Arbeit.

Seit Januar 2008 gibt es für Menschen mit Behinderungen auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit, ein „Persönliches Budget“ zu beantragen. Dabei werden bisherige Sachleistungen durch Geldleistungen oder Gutscheine ersetzt, so dass es dem Empfänger fortan möglich ist, selbstbestimmt darüber zu entscheiden, welche Hilfen erforderlich sind oder wer diese wann erbringt. Als „Experte in eigener Sache“, so Jähnert, verwaltet der Mensch mit Behinderungen so nach Beantragung und Verhandlung einer Zielvereinbarung über den Zeitraum von je zwei Jahren die ihm zustehenden Mittel selbstständig. „Teilhabe statt Fürsorge“ ist das Motto des Modells.

Das in Niedersachsen zusätzlich realisierte „Budget für Arbeit“ führt den Gedanken des Persönlichen Budgets fort: Hierbei soll erprobt werden, ob eine größere Anzahl (derzeit 0,11 %) von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden kann. Nach einem Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger soll es mit Hilfe des regional zuständigen Integrationsfachdienstes (IFD) und der Auszahlung des bisherigen Nachteilsausgleiches an die Antragstellerin oder den Antragsteller möglich werden, Leistungen bei potentiellen Arbeitgebern in Form von Betreuung oder Lohnsubventionierung einzukaufen. Die ortsübliche oder tarifliche Bezahlung, die Beitragszahlungen in die Sozialversicherung und einen Arbeitsvertrag bilden die Grundlage für die Beschäftigung.

Jähnert forderte alle an den Modellen Beteiligten zu einem „Lernprozess“ auf, bei dem die Maxime der „gegenseitigen Akzeptanz“ als Leitbild für die Diskussion „auf gleicher Augenhöhe“ von der Antragstellung über das Verfassen von Zielvereinbarungen bis hin zur Durchsetzung gilt.

Artikel aus Meppener Tagespost vom 17.05.2008