Veranstaltungen - Informationsveranstaltung für Heimbeiräte am 09.11.2010
Informationsveranstaltung für Heimbeiräte am 09. November 2010 in Hannover
Am 09.11.2010 war es wieder einmal so weit: annähernd 200 Mitglieder aus niedersächsischen Heimbeiräten machten sich auf den Weg nach Hannover. Erneut hatte der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit der LAG BV und einem Heimbeirat, diesmal der Bürgervertretung der Stiftung Neuerkerode, zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
Wie jedes Jahr war die Veranstaltung von mir gemeinsam mit einem Heimbeirat vorbereitet worden. In mehreren Vorbereitungstreffen haben wir überlegt, welche Themen niedersächsische Heimbeiräte interessieren könnten. Ich habe dann geprüft, ob sich die Themen in Arbeitsgruppen umsetzen lassen und ob wir geeignete Referentinnen und Referenten finden. Erfreulich, dass zunehmend die Mitglieder der vorbereitenden Heimbeiräte sich auch an den Moderationen der Gruppen beteiligen. Abschließend wurde dann mit der Bürgervertretung das endgültige Programm beraten und beschlossen.
Dass wir mit der Auswahl der Themen, die weitgehend von der Bürgervertretung vorgeschlagen wurden, nicht daneben lagen, zeigt die hohe Beteiligung aus ganz Niedersachsen.
An dieser Stelle sei der Bürgervertretung der Stiftung Neuerkerode ganz besonders für ihr Engagement und die Zusammenarbeit mit uns gedankt. Mein persönlicher Dank, und ich denke, das gilt für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, gilt allerdings auch den Moderatorinnen und Moderatoren, die sich wiederum einen Tag Zeit genommen haben, um in Arbeitsgruppen die Themen vorzustellen und zu besprechen. Mein besonderer Dank gilt auch meinen Kolleginnen und Kollegen aus unserem Büro, die mich sowohl in der Vorbereitung wie der Durchführung tatkräftig unterstützt haben. Und nicht zuletzt gilt mein Dank den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die es Jahr für Jahr geduldig ertragen, dass eigentlich viel zu viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen und zumindest zu Beginn der Veranstaltung etwas chaotische Verhältnisse herrschen.
Dies alles kann aber nicht so schlimm sein, weil die Veranstaltung in der Zwischenzeit eine gute Tradition geworden ist und jedes Jahr gut besucht wird.
Ich hoffe, das gilt auch für die Veranstaltung im Jahr 2011, die am 07.11.2011 in Hannover stattfinden wird. Ich werde sie diesmal gemeinsam mit dem Heimbeirat des Wohntrainings Bienenweide in Ganderkesee vorbereiten.
Hannover, Dezember 2010
Detlev Jähnert
A)
Begrüßung durch Holger Denecke
Sehr geehrter Herr Finke, sehr geehrter Herr Krause,
sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder der Heimbeiräte,
ich heiße Holger Denecke und bin der Sprecher der Bürgervertretung Neuerkerode. In deren Namen möchte ich Sie und Euch recht herzlich zur diesjährigen Informationsveranstaltung für niedersächsische Heimbeiräte begrüßen.
Gemeinsam mit Herrn Jähnert, den ich an dieser Stelle ebenfalls begrüßen möchte, haben wir uns mehrmals getroffen und die Themen für die Arbeitsgruppen ausgesucht. Offensichtlich haben wir mit der Zusammenstellung des Programms Ihr und Euer Interesse geweckt, denn die Zahl der Anmeldungen ist noch höher als in den vergangenen Jahren.
Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wünsche ich daher im Namen der Bürgervertretung Neuerkerode einen schönen Tag mit informationsreichem Austausch in den Arbeitsgruppen und vielen interessanten Begegnungen.
B)
Arbeitsgruppe A und G
Die UN-Behindertenrechtskonvention. Alle reden über die UN-Behindertenrechtskonvention, also tun wir es auch
Moderation und Protokoll: Bernd Dörr
Präsentation und Protokoll (tagged pdf-Datei)
C)
Arbeitsgruppe B und H
Heimbeiräte und Behindertenbeiräte, wie können die besser zusammen arbeiten?
Moderation und Protokoll: Gudrun Kneiske-Spitzer und Hans Christoph Brehmer
.Leitfaden:
- Begrüßung, Vorstellung
- Hinführung zum Thema das HeimG siehe Anlage
Es wurde angeregt über eine Auswahl von Fragen diskutiert z.B.:
- Wo ist Ihr zuhause?
- Wie gestalten Sie Ihren Tag (Arbeit, Freizeit)?
- Gibt es Einschränkungen in der Gestaltung Ihres Tages?
- Wer unterstützt Sie wenn Sie richtig Streit/Konflikte haben?
- Wen sprechen Sie bei Ärger/Beschwerden an?
- Gibt es bei Streit einen Konfliktschlichter (Schieds- oder Obmann)?
- Wer entscheidet über Speiseplan, Fernsehen, Kino, …?
- Wer bestimmt Ihren Tagesablauf?
- Gibt es Dinge, die Sie mit der Heimleitung nicht besprechen können?
Festgehalten wurden folgende wichtige und in beiden Arbeitsgruppen übereinstimmende Ergebnisse:
- Heimgesetz in leichter Sprache,
Arbeitsgruppe gründen oder Erarbeitung in Auftrag geben. - Mehr Kontakt zur Heimaufsicht, Schulungen der Heimbeiräte von der Heimaufsicht gewünscht
- Termine und Informationen ans schwarze Brett hängen, und zu den Treffen der Heimbeiratsprechstunde mitnehmen.
- Mitspracherecht bei Neuaufnahmen im Heim soll eingefordert werden.
- Vernetzung mit anderen Heimbeiräten. Jetzt gibt es Treffen ca. jedes viertel Jahr. Adressen zur Kontaktaufnahme oder einen Brief über das Büro Finke verschicken? Ansonsten meldet sich Herr Bredemeyer als Ansprechpartner, um diese Verabredung umzusetzen. Haus Hoheneck, Herr Bredemeyer, Stellerchaussee 19, 21435 Stelle, www.südostniedersachsen.de unter dieser Internetadresse finden Sie Heimbeiratsvernetzung
- Es ist durchgängig festzustellen, dass Bewohnerkonferenzen überall gut angenommen werden.
.Thema Behindertenbeiräte:
- Es gibt z.B. schon in Gifhorn die Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat. Die Vertreter der Heimbeiräte nehmen an den monatlichen Treffen teil.
- Viele haben Probleme, z.B. in einem neu gebauten Heim, einen funktionierenden Heimbeirat zu installieren. Vielleicht ist hier ein Kontakt zum örtlichen Behindertenbeirat interessant.
Aufträge aus den Arbeitsgruppen:
Ein Auftrag an die Moderatoren:
Es möchten sich die Behindertenbeiräte bei den örtlichen Wohnheimen melden, um Aufträge (Bedürfnisse z.B. bei der Selbstbestimmung über Lebens- und Wohnform) gemeinsam umzusetzen.
Die Heimbeiräte möchten im Zusammenwirken mit den Behindertenbeiräten an der Landesratsitzung für Menschen mit Behinderung teilnehmen.
Aufruf an die Behindertenbeauftragten und Beiräte auf die örtlichen Heimbeiräte zuzugehen. Dies wird als TOP/ Kenntnisgabe bei der Landesratsitzung von den Moderatoren eingebracht.
Ein Auftrag an den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen:
Veröffentlichung des Heimgesetzes in leichter Sprache.
D)
Arbeitsgruppe C und I
Wie muss ein Stadtteil sein, in dem wir selbstbestimmt Leben wollen und können?
Moderation und Protokoll: Astrid Fennen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die folgenden Inhalte zusammengetragen:
Was ist ein inklusiver Sozialraum?
- ein Umfeld, das niemanden behindert
Was brauche ich, um selbstbestimmt leben zu können?
- guten Nahverkehr, d.h.: kurze Takte und Niederflurbusse
- eine verständnisvolle und rücksichtsvolle Grundhaltung der Mitmenschen
- Wohnraum, der günstig ist, gut liegt und barrierefrei ist
- in der Nähe liegende Geschäfte für die Dinge des Alltags
- Begegnungsmöglichkeiten im Alltag mit anderen Menschen, z.B. bei einem Kiosk, einer Begegnungsstätte im Stadtteil oder in einem Café
- kulturelle Angebote, die erreichbar und bezahlbar sind
- mein Heim darf nicht klammern („du darfst erst ausziehen wenn dein Platz von jemand anderem belegt wird“)
Was sollte es in Zukunft geben?
- Zuschüsse für barrierefreies Bauen oder Nachrüsten
- mehr Integration nach außen (außerhalb des eigenen Wohnbereichs)
- Kontaktpersonen in jedem Stadtteil
- mehr Geld zur freien Verfügung
- genügend Telefonzellen
- ausreichend breite Bürgersteige (z.B. für Rollis und Kinderwagen zugleich)
- alle müssen immer an die Schaffung eines guten Sozialraums denken z.B. die Leute im Bauamt und bei den Stadtwerken
- Polizisten zu Fuß, die schützen und an die man sich wenden kann
- keine Demonstrationen von rechten Parteien mehr
- Schulungen für die Belange von Menschen mit Handicaps
E)
Arbeitsgruppe D und J
Wie kann der Heimbeirat Einfluss nehmen auf die Entwicklungen in der Stadt
Moderation und Protokoll: Ulrich Markurth
Rund 20 Teilnehmer aus fast allen Landesteilen haben engagiert in der AG mitgearbeitet. Nach einer Vorstellung meiner Aufgabenstellung in der Verwaltung der Stadt Braunschweig sowie meiner besonderen Bezüge zum Thema haben wir gemeinsam die Gesamtproblematik skizziert, konkrete Problemstellungen beispielhaft aufgelistet und der Reihe nach diskutiert:
So ging es z. B. um „behindertengerechtes Bauen und Wohnen“.
Dabei wurde über kommunal sehr unterschiedliche Verfahren gesprochen, eine Beteiligung Betroffener bzw. von entsprechenden Fachleuten zu gewährleisten. Größere Kommunen sowie Städte, Gemeinden und Landkreise, in denen sich größere Träger der Behindertenhilfe befinden, haben nachvollziehbarerweise hierbei bessere Bedingungen.
Einen großen Zeitrahmen nahmen auch Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung ein. Hierbei ging es um Möglichkeiten zur Einführung von Tempo-30-Zonen, Ampeleinrichtung und -schaltung oder Einbauten in den Straßenraum. Darüber hinaus diskutierten wir Notwendigkeiten der behindertengerechten Umrüstung insbesondere von öffentlichen Gebäuden und zur Verringerung von Stolperfallen im öffentlichen Straßenraum.
Immer wieder, so auch abschließend, wurde darauf hingewiesen, dass klare und verlässliche Strukturen zur jeweils schnellen Problemlösung erheblich beitragen können: In Kommunen, in denen Behindertenbeiräte z. B. in einem regelmäßigen Austausch mit der Sozial- und Bau- oder Planungsverwaltung stehen, gibt es einen höheren Kenntnisstand bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung und darauf aufbauend auch größere Bereitschaften für gemeinsame Lösungen.
Als Fazit forderten alle Teilnehmer ihre Anhörung und Beteiligung auch als Teil inklusiver Stadtentwicklung ein.
F)
Arbeitsgruppe E und K
Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen
Moderation und Protokoll: Catherina Lange und Günter Schlender
Wir haben uns zunächst mit folgenden Fragen beschäftigt und diese Antworten gesammelt:
Warum haben Sie sich diese Arbeitsgruppe ausgesucht?
- Mit Weiterbildung beschäftigen, Möglichkeiten kennen lernen
- Etwas über gleiche Rechte erfahren
- Etwas über Weiterbildungen für Menschen mit (und ohne)
- Behinderungen erfahren
- Austausch unter den Heimbeiräten
- Angebote für junge Menschen kennen lernen
- Etwas über die Finanzierung von Angeboten lernen
Was erwarten Sie von dieser Arbeitsgruppe?
- Informationen + Austausch
- Informationen (z.B. über Rechte) für andere Heimbewohner mitnehmen
- Angebote kennen lernen
Was verstehen Sie unter Erwachsenenbildung?/ Was ist der Unterschied zur Schule?
- Kenntnisse und mehr Erfahrung zu bestimmten Themen bekommen
- Weitergabe von Wissen zwischen Generationen
- Außerhalb der Schule lernen
- Erwachsenenbildung ist freiwillig und kostet Geld
- Erwachsenenbildung reagiert auf Politik, Gesellschaft, Umfeld
Warum ist lebenslanges Lernen und damit Erwachsenenbildung wichtig?
- „Man lernt nie aus“
- Weiterentwicklung
- Neues lernen, neue Informationen bekommen
- Interessenvertretung besser wahrnehmen, Aufgaben kennen lernen
- Besser kommunizieren können
- Schulabschlüsse nachholen können
Welche Angebote der Erwachsenenbildung gibt es in Ihrer Einrichtung oder Gemeinschaft?
- Fortbildungen für Heimbeiräte
- Sprachkurse
- Kurse zu Liebe und Partnerschaft
- Nähen
- Fahrtraining
- Lernwerkstatt
- Bildungspass/ Bildungsheft
- PC-/ Internet- Kurse
- Berufliche Bildung
Welche Angebote der Erwachsenenbildung sind/ wären Ihnen wichtig?
- Politische Bildung
- Technische Bildung
- Lese- und Schreibkurse
- Rhetorik/ Kommunikation
- Konzentrationstraining
- Stressbewältigung
- Hilfe beim Nachholen von Schulabschlüssen
- Internet/ PC
- Konfliktbewältigung
Abschließend haben wir die Angebote der Evangelischen Stiftung Neuerkerode und des VNB e.V. vorgestellt und Fragen dazu beantwortet.
G)
Arbeitsgruppe F und L
Die Heimmitwirkungsverordnung
Moderation: Hans Dieter Schulz, Holger Denecke und Bernt Krause
Protokoll: Bernt Krause
1.
Die Mitwirkungsrechte werden vorgestellt.
- Grundlage: Heimgesetz und Heimmitwirkungsverordnung
- Nach §10 Heimgesetz ist die Mitwirkung sehr umfassend. Daher nicht fragen: Was gehört zur Mitwirkung. Vielmehr fragen: Was gehört nicht zur Mitwirkung und warum gehört es nicht dazu. Mitwirkung immer weit bestimmen. Im Heimgesetz und in der Mitwirkungsverordnung werden nur Beispiele genannt.
- Mitwirkung ist mehr als Information. Jede Information muss eine Einflussnahme noch zeitlich zulassen. Die Ablehnung von Beiratsvorschlägen bedarf einer Begründung.
- Mitwirkung ist nicht Mitbestimmung. Der niedersächsische Gesetzentwurf spricht ebenfalls nur von einer Mitwirkung.
- zur Mitwirkung gehören z.B. auch Anregungen für Verbesserungen, Hinweise auf Mängel, Vermittlung von Beschwerden.
Wichtig für die Arbeit des Heimbeirats:
- ständiger Kontakt mit den Bewohnern,
- Informationsaustausch mit anderen Heimbeiräten,
- Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen,
- vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Heimleitung,
- Wahrnehmung des Heimbeirats durch die im Heim tätigen Mitarbeiter (gemeinsame Treffen!),
- Beteiligung von fachkundigen Personen außerhalb des Heimes,
- guter Kontakt zur Heimaufsicht.
2.
Der Heimbeirat Neuerkerode
Herr Denecke und Herr Schulze berichten über ihre Arbeit. Die Mitwirkung ist in Neuerkerode sehr umfassend. Die Zusammenarbeit mit der Heimleitung ist sehr eng. Fachkundige Dritte werden angesprochen. Auf diese Weise werden immer wieder Verbesserungen der Lebensbedingungen erreicht ohne dass das zusätzliches Geld kostet. Nach den Auskünften des Beirates ist dieser auch an der Haushaltsaufstellung und an Vorstellungsgesprächen mit Mitarbeitern beteiligt. Er nimmt auch teil an Gesprächen mit anderen Fachverwaltungen. Beispiel: Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Gemeinde.
3.
Änderung der Heimmitwirkungsverordnung/Stärkung der Mitwirkung
- Stärkung der Mitwirkung hat Vorrang vor Mitbestimmung
- wichtig wäre z.B. die ausdrückliche Erwähnung der Mitwirkung bei der Aufstellung des Haushalts, bei der Entscheidung über die Verwendung verfügbarer Mittel, bei der Auswahl von Mitarbeitern. Die Bewohner sind Anspruchsinhaber der Eingliederungshilfe
- Die von einer Arbeitsgruppe beim Behindertenbeauftragten des Landes gesammelten Vorschläge werden teilweise unterstützt (z.B. Einsicht in Dokumentationen).
- §14 Heimmitwirkungsverordung sollte geändert werden. Wenn ein im Heimbeirat tätiger Bewohner das Heim verlässt, sollte er Mitglied des Beirats bleiben dürfen, falls er und der Beirat es wünschen.
H)
Verabschiedung durch Holger Denecke
Sehr geehrter Herr Finke, sehr geehrter Herr Krause,
sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder der Heimbeiräte,
für die Arbeitsgruppe zur Heimmitwirkungsverordnung, die Herr Krause vom Landesverband der Behindertenvertretungen zusammen mit Herrn Schulz und mir moderiert hat, darf ich sagen: Es war ein sehr interessanter Tag mit Informationen und Anregungen, die uns in unserer Arbeit weiter bringen. Ich hoffe, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der anderen Arbeitsgruppen sehen das auch so.
Herzlichen Dank daher an alle OrganisatorInnen und ModeratorInnen für Ihre Arbeit. Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wünsche ich eine angenehme Heimreise. Kommen Sie und kommt Ihr gut nach Hause!
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen im kommenden Jahr. Spätestens bis dahin alles Gute.


