Behindertenbeiräte sind der Motor zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in nds. Kommunen

Titelseite Broschüre 38-3, 3. aktualisierte FassungBereits vor 4 Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland verbindlich geworden. Große Umsetzungsschritte sind allerdings noch nicht erkennbar.

In den Nds. Kommunen und Landkreisen sollten die Behindertenbeiräte und soweit vorhanden, die Behindertenbeauftragten darauf drängen, dass die Bestimmungen der UN-BRK auch umgesetzt werden. Wir unterstützen diesen Prozess u. a. dadurch, dass wir z. B. „Handlungsvorschläge zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ veröffentlicht haben. Und gerade aktuell haben wir dir dritte Aktualisierung der von Satzungen und Geschäftsordnungen nds. Behindertenbeiräte veröffentlicht (barrierefreie html-Version, pdf-Datei),  um den Kommunen die noch keinen Beirat haben, Material an die Hand zu geben.

 

 

 

 

 

Niedersächsisches Heimgesetz in Leichter Sprache

Die UN-Behindertenrechtskonvention begründet in Artikel 21 den Anspruch darauf, dass Informationen in Schriftform so gehalten sind, dass sie jedermann zugänglich sind. Für bestimmte Personengruppen ist es hilfreich, wenn Schreiben in Leichte Sprache übersetzt werden. Mittlerweile gibt es Büros, die sich mit diesen Übersetzungsarbeiten befassen. Dazu zählt u.a. das Büro für Leichte Sprache der Hannoverschen Werkstätten (HW).

Wir sprachen mit Herrn Andreas Finken, der in diesem Büro arbeitet, und an der Erstellung der Erläuterungen zum Niedersächsischen Heimgesetz in Leichter Sprache mitgewirkt hat.

» Interview


Bild Andreas Finken

Frage:
Herr Finken, Sie arbeiten im „Büro für Leichte Sprache“ der Hannoverschen Werkstätten. Wie sind Sie zu dieser Arbeit gekommen?

Andreas Finken:
Es gab in unserer hausinternen Zeitung -Bips- einen Bericht über das Büro für Leichte Sprache. Zuerst habe ich es nicht so recht wahrgenommen. Aber nach erneutem Überlegen kam ich zu dem Ergebnis, das wäre doch etwas Gutes für mich.

So habe ich mich erst mal für ein Praktikum gemeldet. Und es war sehr schön. Also habe ich die Gruppe gewechselt.

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Warum ein neuer Internet-Auftritt?

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen stellt seinen neuen Internet-Auftritt vor

Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) trat mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft. Diese Norm bildet die wesentliche Arbeitsgrundlage des Landesbeauftragten. Das NBGG steckt nicht nur das Aufgabenfeld des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ab, sondern es enthält auch eine Anzahl verpflichtender Bestimmungen – so z. B. zum Einsatz von Gebärdendolmetschern, zur Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr und insbesondere auch die Pflicht zur Schaffung bzw. Umstellung auf barrierefreie Internet-Auftritte. Für die (schrittweise) Umstellung der Internet-Auftritte hat der Gesetzgeber keinen sofortigen Vollzug eingefordert, sondern als spätesten Zeitpunkt die Neugestaltung der bisherigen Internet-Präsens festgelegt. Hier will der Landesbeauftragte nun ein positives Zeichen mit seinem Handeln setzen.

» Interview


Bild Karl Finke

Frage:
Herr Finke, war das NBGG der alleinige Grund für die Neugestaltung Ihres Internet-Auftritts?

Karl Finke:
Nein, mit der Neugestaltung wird den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen in den unterschiedlichsten Ausprägungen Rechnung getragen, weil Erkenntnisse und Vorgaben zur Gestaltung barrierefreier Internetauftritte eingeflossen sind.

Als blinder Mensch mit einer Restsehkraft von etwa 1% bin ich – unabhängig vom NBGG - darauf angewiesen, dass Beiträge im Internet so aufbereitet werden, dass sie z.B. auch von Menschen  mit starker Sehkraftbeeinträchtigung eigenständig und ohne fremde Hilfe gelesen werden können. Hilfreich sind in diesem Fall kontrastreiche Wiedergaben und die Option, die Größe von Schriften individuell einzustellen.

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