Niedersächsischer Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen (LBBR)
Der Niedersächsische Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen ist im § 12 NBGG gesetzlich verankert und hat die Aufgabe, die Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Der Landesbeirat tagt viermal je Kalenderjahr.
Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen besteht aus der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen selbst als vorsitzendem Mitglied sowie 20 weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern:
- zehn Personen auf Vorschläge von Landesverbändern von Vereinigungen oder Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen,
- fünf Personen auf Vorschlag der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Niedersachsen,
- je eine Person auf Vorschlag eines jeden kommunalen Spitzenverbandes,
- eine Person auf Vorschlag von Gewerkschaften und
- eine Person auf Vorschlag von Unternehmensverbänden
Großansicht des Bild anzeigen Die neuen Miglieder des Landesbehindertenbeirates 18. LP Quelle: Tom Figiel
Bild Mitte*: Dr. Gabriela Andretta, Landtagspräsidentin,
Mitglieder von links nach rechts: Monika Nölting, Oliver Kamlage, Sebastian Meise, Sigrid Lübbers, Susanne Brahmst, Marina Karnatz, Holger Stolz, Petra Wontorra, Thomas Sodomann * Meike Janßen, Andrea Hammann, Kerstin Gördes, Birgit Eckhardt, Jörg Reuter-Radatz, Betarix Herrlich (Vertretung), Claus-Arne Mohr (Vertretung), Holger Grond, Mechthild Strake, Anna-Lena Neufeld, Jasmin Graff (Vertretung)