Mitglieder des Landesbeirates
Gem. § 12 Abs. 2 Satz 2 NBGG beruft die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen als Mitglieder für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode des Landtages:
- zehn Personen auf Vorschläge von
Landesverbänden von Vereinigungen oder Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen - fünf Personen auf Vorschlag der
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Niedersachsen - je eine Person auf Vorschlag
eines jeden kommunalen Spitzenverbandes - eine Person auf Vorschlag von
Gewerkschaften - eine Person auf Vorschlag von
Unternehmensverbänden