Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 9d Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)
Hinweise zum Ausfüllen:
- Alle mit einem Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder, die zwingend ausgefüllt werden müssen, damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann.
- Ihre Angaben unterliegen dem Datenschutz. Die Mitarbeitenden sowie die ehrenamtlich schlichtenden Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die beteiligte öffentliche Stelle wird durch die Schlichtungsstelle über Ihr Anliegen in Kenntnis gesetzt.
- Das Schlichtungsverfahren ist für die Beteiligten unentgeltlich.
Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich. - Das Schlichtungsverfahren wird durch ehrenamtlich schlichtende Personen durchgeführt.
- Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf unserer Internetseite.