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Nds. Inklusionsrat von Menschen mit Behinderungen

Niedersachsen zeichnet sich durch eine fortschrittliche und institutionalisierte Organisation und Struktur der kommunalen Behindertenbeiräte und -beauftragten aus, da sich diese zum Niedersächsischen Inklusionsrat von Menschen mit Behinderungen (NIR) zusammengeschlossen haben. Diese Struktur ist gesetzlich in § 12a Abs. 3 des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) definiert, wonach der NIR „ein freiwilliger Zusammenschluss von Beiräten oder vergleichbaren Gremien und Beauftragten für Menschen mit Behinderungen von Kommunen“ ist.

Der NIR dient dem Austausch über politische Entwicklungen für und mit Menschen mit Behinderungen in den niedersächsischen Regionen und setzt sich in Politik, Verwaltung und Gesellschaft ein – etwa durch Stellungnahmen bei Gesetzesvorhaben.

Die Vollversammlung als zentrales Beschlussgremium tagt zweimal jährlich, wobei Mitglieder Projekte vorstellen, Informationen austauschen und gemeinsame Aktionen beschließen.
Der NIR wird bei der Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Sitzungen von dem Arbeitsstab der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen unterstützt.